Seit wann darf in NRW der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ein Löschungsersuchen nach § 32 InsO an das Grundbuchamt fertigen (Unterschrift und Siegel?
Gibt es neue Vorschriften oder Landesvorschriften?
Seit wann darf in NRW der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ein Löschungsersuchen nach § 32 InsO an das Grundbuchamt fertigen (Unterschrift und Siegel?
Gibt es neue Vorschriften oder Landesvorschriften?
Das zeugt von effizienter Verfahrensabwicklung.
Wieso soll sowas unbedingt vom Rechtspfleger unterschrieben werden müssen?
Das Ersuchen ist zu siegeln und vom Rechtspfleger zu unterschreiben; eine
beglaubigte Ausfertigung genügt nicht (Kübler/Prütting/Bork-Holzer
InsO, § 32 Rn. 15).
Breamter Halloooo! Wir sprechen hier vom Grundbuchamt, nicht von irgendeiner dahergelaufenen Stelle ;). Ich glaube, man muss froh sein, dass nicht noch der Präsident des Gerichts gegenzeichnen muss...
Breamter Halloooo! Wir sprechen hier vom Grundbuchamt, nicht von irgendeiner dahergelaufenen Stelle ;). Ich glaube, man muss froh sein, dass nicht noch der Präsident des Gerichts gegenzeichnen muss...
Ich glaube, man muss froh sein, dass nicht noch der Präsident des Gerichts gegenzeichnen muss...
Da sieht man mal welche Zustände heutzutage herrschen. Das hätte es früher nicht gegeben.
Aber eigentlich sollte man bei Unterlagen aus anderen Bundesländern auf Legalisation bestehen (Rpfl. -> Präsident/Direktor -> Justizminister -> "hiesiger" Justizminster -> GBA
Ich glaube, man muss froh sein, dass nicht noch der Präsident des Gerichts gegenzeichnen muss...
Da sieht man mal welche Zustände heutzutage herrschen. Das hätte es früher nicht gegeben.
Aber eigentlich sollte man bei Unterlagen aus anderen Bundesländern auf Legalisation bestehen (Rpfl. -> Präsident/Direktor -> Justizminister -> "hiesiger" Justizminster -> GBA
Das könnte vielleicht dadurch vereinfacht werden, dass immer Frau Merkel oder Herr Gauck nachzeichnen. Wobei ich mich gerade frage: kann man denn wirklich auch den Unterschriften trauen? Oder sollte da auch der Bundestag bzw. Der Bundesrat urkundlich bestätigen, dass beide zum Zeitpunkt der Vertragserstellung UND zum Zeitpunkt des Antragseingangs auch tatsächlich noch in Amt und Würden sind...
Wie weißt Du denn, dass der Bundestag und der Bundesrat noch in Amt und Würden sind. Eventuell könnte man Obama fragen, der kennt sich in Deutschland doch neuerdings am Besten aus .
Ich glaube, man muss froh sein, dass nicht noch der Präsident des Gerichts gegenzeichnen muss...
Da sieht man mal welche Zustände heutzutage herrschen. Das hätte es früher nicht gegeben.
Aber eigentlich sollte man bei Unterlagen aus anderen Bundesländern auf Legalisation bestehen (Rpfl. -> Präsident/Direktor -> Justizminister -> "hiesiger" Justizminster -> GBA
Das könnte vielleicht dadurch vereinfacht werden, dass immer Frau Merkel oder Herr Gauck nachzeichnen. Wobei ich mich gerade frage: kann man denn wirklich auch den Unterschriften trauen? Oder sollte da auch der Bundestag bzw. Der Bundesrat urkundlich bestätigen, dass beide zum Zeitpunkt der Vertragserstellung UND zum Zeitpunkt des Antragseingangs auch tatsächlich noch in Amt und Würden sind...
Ach frag doch mal die...wie heissen sie doch gleich...Reichsbürger...? Für die muss wahrscheinlich noch Gott höchstpersönlich gegenzeichnen oder wen auch immer die als legale Autorität anerkennen...
Wie weißt Du denn, dass der Bundestag und der Bundesrat noch in Amt und Würden sind. Eventuell könnte man Obama fragen, der kennt sich in Deutschland doch neuerdings am Besten aus .
Aber auch bei dem ist das ja so eine Sache. Vielleicht wird der von der NSA garnicht informiert?! Bleibt nur der Papst;) . Aber irgendwie sind wir ja alle abgeschweift....
Also laßt ihr alle den Urkundsbeamten unterschreiben?
Also laßt ihr alle den Urkundsbeamten unterschreiben?
Ich nicht, ich unterschreibe weiterhin. Laut Kommentierungen besteht nur Diskussion da drüber, ob der Rechtspfleger oder Richter. Warum nicht der Urk.beamte ist (auch) mir schleierhaft. Aber bevor alle Ersuchen dann immer zurückkommen, mache ich das lieber selbst.
Alles was an Eintragungs- bzw. Löschungsanträgen nach der Insolvenzeröffnung anfällt unterschreibt bei uns der Rpfl.
Ich verfüge nur an die SE:
GB-Ersuchen wg. Bl. 18 (oder so)
Aber ihr habt recht: In zwei von zehn Fällen meckert doch tatsächlich das GBA;
die übrigen acht tragen brav ein, recht so !
Ist bei euch die SE zuständig für das Insolvenzverfahren oder der Rpfl?
Ich verfüge nur an die SE:
GB-Ersuchen wg. Bl. 18 (oder so)Aber ihr habt recht: In zwei von zehn Fällen meckert doch tatsächlich das GBA;
die übrigen acht tragen brav ein, recht so !
. Na Hoffentlich liest kein Grundbuchler mit...
Ich verfüge nur an die SE:
GB-Ersuchen wg. Bl. 18 (oder so)Aber ihr habt recht: In zwei von zehn Fällen meckert doch tatsächlich das GBA;
die übrigen acht tragen brav ein, recht so !. Na Hoffentlich liest kein Grundbuchler mit...
Kein Problem. Wenn hier wer mitliest, dann sind das ohnehin nur die zwei von den zehn, die auch schauen, wer die Ersuchen unterschreibt.
Ist bei euch die SE zuständig für das Insolvenzverfahren oder der Rpfl?
das teilt sich
oder muss man mit FS als Reppel wirklich ALLES allein machen
OMG ...
Der Urkundsbeamte ist nach meiner Ansicht unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt zuständig, so dass sein Handeln mangels funktioneller Zuständigkeit unwirksam ist.
Wenn das wirklich acht von zehn Grundbuchrechtspflegern nicht beanstanden, können wir die Grundbücher gleich von den Putzhilfen führen lassen.
Es ist schon interessant, dass immer diejenigen, die nicht im Grundbuch arbeiten, meinen, man könnte dort auf die Einhaltung jedweder Vorschriften verzichten.
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