Folgende Kostenfrage:
Eingetragen wird eine Grundschuld mit Rang vor einer bereits eingetragenen Grundschuld. Dabei nutzt die neue GS einen Rangvorbehalt aus. Der Rangvorbehalt beläuft sich auf das volle Kapital des vortretenden Rechts, 18 % Zinsen und 5 % Nebenleistungen. Das vortretende Recht hat aber 20 % Jahreszinsen. (Weitere Vorrangseinräumung der zurücktretenden Gläubigerin liegt vor.)
Wie berechne ich jetzt die Kosten des Rangrücktritts in diesem Fall? Aufgrund der Ausnutzung des Vorbehalts liegt ja eigentlich nur noch ein kostenrelevanter Rücktritt bzgl. 2 % Jahreszinsen (aus 100.000 €) vor. Richtet man sich hier nach § 52 GNotKG, so dass der Wert 2/100 x 100.000 € x 20 = 40.000 € beträgt?