Hallo Ihr lieben!
Ich bin neu hier und hätte da mal eine Frage. Weil mich das Thema jetzt schon eine Weile beschäftigt bin ich schon ganz wuselig im Kopf....also seht es mir nach wenn ich etwas unverständlich schreibe. Im Notfall einfach noch mal fragen
Es ist so:
Es gibt einen Rechtsstreit, der wohl noch eine Weile laufen wird. Dabei geht es daraum, dass A der B-Bank viele tausend Euro zu zahlen hat. Die B-Bank wollte nun aber geld sehen und erlies einen Pfüb.
Nach erfolgter Vollstreckungsgegenklage wurde die ZV dann einstweilen eingestellt.
Probelm: A kann immernoch nicht frei über das Geld verfügen!
Habe ich das richtig verstanden, dass das nur bis zur Pfändungsfreigrenze möglich ist, weil die Einstellung eben nur einstweilig war, bis das eigentliche Verfahren entschieden ist?
Raten oder Ähnliches kommen nicht n Betracht und die B-Bank denkt nicht im Traum daran, die ZV für ruhend zu erklären.
Gibt es denn da noch eine Möglichkeit um den (ungerechtfertigten) fpüb aus der Welt zu bekommen?
Ich bin euch jetzt schon mal über die Maßen dankbar für eure Antworten!!
lemibi