Hallo!
Habe eine kurze Frage ist ein Sachverständigengutachten förmlich zuzustellen oder reicht dies formlos aus.
Habe hier im Rahmen der Ausbildung eine Verfassungsbeschwerde zu begutachten. Der Beschwerdeführer führt dies an im Rahmen des rechtlichen gehörs ART. 103 GG. Dieser sagt, aufgrund formloser Zustellung habe der das Gutachten nicht erhalten und konnte auch keine Stellung nehmen.
Vielen dank schonmal.