Voraussetzungen für Einstellung Rpfl.

  • Hallo Leute,

    Ich hab dieses Jahr meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten mit der Note 1 abgeschlossen. Zurzeit arbeite ich beim Amtsgericht als Justizangestellte. Jedoch ist mein Traum, einmal das Studium zur Rechtspflegerin zu absolvieren. Leider habe ich nur einen Realschulabschluss.

    Jetzt meine Frage: Kann man auch ohne Abitur das Studium durch bestimmte Voraussetzungen beginnen?

    Auf eine Antwort freue ich mich sehr! :)

    LG Mfh

  • Für ein FH-Studium benötigst Du Abitur oder eine Berufsausbildung mit glaub ich 2 Jahren Berufserfahrung.
    Also bist Du m. E. auf einem guten Weg zum Rpfl...
    Alles Gute :)

  • § 2 Abs. 2 RpflG

    2) Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung besitzt oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist. Beamte des mittleren Justizdienstes können zur Rechtspflegerausbildung zugelassen werden, wenn sie nach der Laufbahnprüfung mindestens drei Jahre im mittleren Justizdienst tätig waren und nach ihrer Persönlichkeit sowie ihren bisherigen Leistungen für den Dienst als Rechtspfleger geeignet erscheinen. Die Länder können bestimmen, dass die Zeit der Tätigkeit im mittleren Justizdienst bis zu einer Dauer von sechs Monaten auf die berufspraktischen Studienzeiten angerechnet werden kann.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Theoretisch reicht für das Studium an der FH ein sog. Fachabitur aus. In der Praxis jedoch nicht, da sich zuviele gute "Voll"Abiturienten bewerben.
    Falls du das Abitur nicht in Abendschulen nachholen möchtest, bleibt noch der Weg, es als Aufstiegsbeamtin zu versuchen. Dazu musst du zunächst die Ausbildung zum mittleren Dienst absolvieren und eine bestimmte Anzahl von Jahren (das richtet sich auch nach der Prüfungsnote) im mittleren Dienst gearbeitet haben.

    Und ob du dann genommen wirst, ist auch unsicher.

    Ich rate dir, dein Abi nachzumachen und dich dann zu bewerben.

    Ich habe damals auch mein Abi abends nachgeholt und morgens 8 Stunden gearbeitet. War zwar kein Spaziergang die Jahre, aber es hat sich gelohnt.

  • Bei uns im Jahrgang waren einige mit Fachabitur. Eventuell kann dir deine Ausbildung als Praxis bereits angerechnet werden und du müsstest nur den schulischen Teil noch nachholen :)

  • Erstmal so bewerben schadet ja nicht.

    Wäre mir neu, dass auch Angestellte genommen werden anstelle von Aufstiegsbeamten aus dem mittleren Dienst.

    Ich weiß auch von einigen, die aus dem mittleren Dienst stammen und lieber das Abi nachgeholt haben als zu warten, ob sie als Aufstiegsbeamte zugelassen würden.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Erstmal so bewerben schadet ja nicht.

    Wäre mir neu, dass auch Angestellte genommen werden anstelle von Aufstiegsbeamten aus dem mittleren Dienst.

    Tje nun mag das zutreffen.
    Da Ba-Wü künftig aber nur noch Fachangestellte ausbilden wird, wird es abzuwarten sein, ob es künftig auch "Aufstiegsangestellte" geben wird oder nicht.

  • Zitat

    Tje nun mag das zutreffen.
    Da Ba-Wü künftig aber nur noch Fachangestellte ausbilden wird, wird es abzuwarten sein, ob es künftig auch "Aufstiegsangestellte" geben wird oder nicht.

    Genau dass ist mein Problem. Ich arbeite in Ba-Wü und die Fachangestellten meinten, dass dieses Jahr anscheinend der letzte Jahrgang war für diese Ausbildung.

    Aber trotzdem danke für Eure Antworten, ich werde mein Glück einfach mal versuchen. :)

  • Dann würde ich eher in Richtung Abi nachholen denken.
    Eine Anfrage bei der Personalverwaltung bzgl. evtl. künftiger Aufstiegsmöglichkeiten aus dem Unterstützungsbereich kann aber nicht schaden.

  • Dann würde ich eher in Richtung Abi nachholen denken.
    Eine Anfrage bei der Personalverwaltung bzgl. evtl. künftiger Aufstiegsmöglichkeiten aus dem Unterstützungsbereich kann aber nicht schaden.

    Nachfragen braucht man nicht mehr !
    Mit Schreiben vom 11.08.2014 teilt das JuMi Ba-Wü mit, dass den Justizfachangestellten die Möglichkeit gegeben wird, durch eine 6-monatige Zusatzausbildung zum mittleren Dienst "aufzusteigen".
    Voraussetzung sind neben Leistungsfähigkeit wohl auch 1-3 Jahre Berufserfahrung.
    Es wird also auch künftig den aufgestiegenen JFA die Möglichkeit gegeben, anschl. als Aufstiegsbeamter des mittleren Dienstes die Rechtspflegerlaufbahn einzuschlagen.
    Nur der Weg ohne Abi wird halt länger, da man ja dann als JFA Berufserfahrung erwerben muss und anschl. nach Aufstieg als "Mittlerer" nochmals Berufserfahrung vor einer Bewerbung zum Rpfl. vorweisen muss.

  • Zitat

    Mit Schreiben vom 11.08.2014 teilt das JuMi Ba-Wü mit, dass den Justizfachangestellten die Möglichkeit gegeben wird, durch eine 6-monatige Zusatzausbildung zum mittleren Dienst "aufzusteigen".

    Das stimmt, mir wurde jedoch vom OLG Karlsruhe mitgeteilt, dass es diese Ausbildung in 6 Monaten erst ab 2017 geben wird.:(

  • Das stimmt ; nur bei dem OLG Stuttgart soll die Zusatzausbildung ab April 2015 möglich sein.
    Warum da ein Gleichlauf nicht möglich ist , weiß ich nicht.
    Möglicherweise hängt dies mit unterschiedlicher Einstellungspraxis für JFA u. mittl. Dienst zusammen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!