Hallo
Ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Bin erst seit ein paar Wochen in der Betreuungsabteilung.
Kurzer Sachverhalt: Der Betreute ist geschieden, das gemeinsame Haus wurde teilungsversteigert, der Erlös ist immer noch bei der Hinterlegungsstelle hinterlegt und muss noch zu gewissen Quoten an den Betreuten und dessen Ex-Frau ausgezahlt werden.
Die Auszahlung erfolgte noch nicht, da
a) die Ex-Frau keine keine Willenserklärung bezüglich der Auszahlung des Betrages abgegeben hat und
b) laut Mitteling des Betreuers die Hinterlegungsstelle ihm telefonisch mitgeteilt habe, dass (ich zitiere sein Schreiben) "der Betrag - selbst wenn übereinstimmende Willenserklärungen endlich vorliegen würden - nicht ausgezahlt werden kann, da das Betreuungsgericht einen Beschluss erlassen müsste, dass das Geld überhaupt ausgezahlt werden darf".
So und nun meine Frage: Ist das denn überhaupt genehmigungspflichtig? Im Palandt konnte ich nichts finden (vielleicht habe ich es aber auch überlesen?).
LG
Cocoon