Abtretung Gesamtgrundschuld (mehrere Grundbuchämter)

  • Hallo Kollegen, eine Lücke im GNotKG und micht trifft es.
    Wie in der Kostenrechtskonferenz im März in Erfurt festgestellt, besteht eine Regelungslücke hinsichtlich der Gebühren für die Abtretung einer Gesamtgrundschuld, die bei mehreren Grundbuchämtern eingetragen ist. Die Abtretung ist ein Geschäft,das nach KV 4130 zu bewerten ist. Die Tatsache der Vorlage bei mehreren Grundbuchämter ist nicht im GNotKG enthalten. Die KV 14122 gilt ja nur für Eintragungen des Rechts. Wie hat sich die Praxis bisher beholfen? Gemäß Kommentar Hartmann 43. Aufl. zur KV 14130 Rn 9 wäre im Umkehrschluss zur Vorbemerkung 1.4 Absatz 3 die Gebühr bei jedem Grundbuchamt nach dem Nennwert zu erheben. Oder wurde hilfsweise zur Erhöhungsgebühr KV 14122 oder 14141 gegriffen? Haben sich ggfs. die Revisoren irdenwo in der Republik dazu positioniert? Danke für Eure Bemühungen.

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