Hallo,
wann würdet ihr einen Pfüb wegen örtlicher Unzuständigkeit aufheben?
Schuldner hat einen Mietvertrag (Wohnort im anderen Gerichtsbezirk) eingereicht, aus dem sich ergibt, dass die neue Wohnung ab dem 01.08. angemietet ist. Der Pfüb wurde danach erlassen.
Laut Auskunft des Einwohnermeldeamtes hat der Schuldner als Einzugs/Auszugsdatum den 01.08. angegeben.
Laut Gläubigervertreter ist der Schuldner jedoch später umgezogen, da die Wohnung zuerst noch renoviert wurde.
Was würde euch als Nachweis ausreichen?
Evtl. noch eine Vorlage des Kündigungsschreibens nebst Kündigungsbestätigung des Vermieters?