Bräuchte mal wieder eure Hilfe (aber vielleicht ist mein Kopf auch nur im Feierabend).
Habe vor 3 Wochen eine Teilungserklärung vollzogen.
Aus der ersten Version der Teilungserklärung bzw. aus dem Aufteilungsplan ging m. E. nicht klar (genug) hervor, welche Teile des Gebäudes nun Sonder- und welche Gemeinschaftseigentum sein sollen. Dies habe ich beanstandet und einen entsprechenden Nachtrag zur Teilungserklärung bekommen. Hier wurde dann klargestellt, was Sonder- und was Gemeinschaftseigentum sein soll. Außerdem wurden zusätzlich Sondernutzungsrechte begründet.
Die Kaufverträge haben nun den Stand von Version I der Teilungserklärung. Im KV ist geregelt, dass der Bauträger berechtigt bleibt, die erforderlichen weiteren Festlegungen bzgl. der Aufteilung zu treffen. Eine ausdrückliche Vollmacht ist nicht enthalten.
Würdet ihr eine Identätiserklärung o. ä. verlangen?