Beratungshilfe für Beratungshilfe


  • Wenn das der Maßstab ist, dürfte in viel weniger Fällen BerH bewilligt werden. Es gibt ja einige Anträge, die kostenfrei bei Gericht gestellt werden können. Ob das sinnvoll ist, dazu sollte sich der Betreffende schon beraten lassen können, ggf. eben im Rahmen der BerH.

    Das lässt sich ja auch mit der Intention des Gesetzgebers zur BerH begründen, nach der die BerH auch zur Entlastung der Gerichte beitragen und nach Möglichkeit streitige Gerichtsverfahren vermeiden soll.
    Mit dieser Argumentation lässt sich m.E. jedoch die Beratungshilfe für die "Prüfung der Erinnerung gegen den die BerH ablehnenden Beschluss" (um beim Thema zu bleiben) nicht legitimieren.


    @b-g-f: Habe mir übrigens die Fundstellen durchgelesen. Dass PKH für das PKH-Beschwerdeverfahren bewilligt werden kann, wollte ich mit meiner pauschalen Aussage auch nicht behaupten. Aber man bekommt keine PKH für das PKH-Prüfungsverfahren (ohne Beschwerde) - darauf wollte ich hinaus. Sonst kämen wir ja auch in den Teufelskreis: "Ich bitte um Bewilligung von PKH für das PKH-Bewilligungsverfahren für das PKH-Bewilligungsverfahren für das (usw.usw.) und nach Bewilligung der PKH um Bewilligung von PKH, Bewilligung von PKH, Bewilligung von PKH (...) und beantrage, den Beklagten wie folgt zu verurteilen: (...)". Amüsant wäre es allerdings ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Man könnte dann natürlich darüber nachdenken, ob man nicht Beratungshilfe zur Prüfung der Erfolgsaussichten der Stellung eines Beratungshilfeantrags gewähren müsste....

    Nein. Das wäre mal sowas von mutwillig... ;) Mal ganz davon abgesehen, dass die Stellung des BerH-Antrags keine rechtlichen Schwierigkeiten bietet. Das sieht man als BerH-Rechtspfleger alleine schon an der Masse von Antragstellern, die täglich auf der Matte stehen. Soll ja auch mal vorkommen, dass wir ab und an mal einen Schein erteilen ;)

    Oder fehlte nur das "Achtung Ironie"-Schild, das ich vor Betriebsblindheit und Stänkerlaune nicht reinlesen wollte? ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Manche Dinge, wie Prozesskostenhilfe im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren, machen schon Sinn. Wenn ich mich nämlich mit dem Gegner vergleichen will. Denn ansonsten hieße es, dass Prozesskostenhilfe gewährt, Klage eingereicht und dann ein Vergleich geschlossen wird. Warum so einfach, wenn es auch kompliziert geht.

    @ Storberg + Rechtsanwältin:

    Ich meine, dass eine kostenlose Tätigkeit im außergerichtlichen Bereich im Einzelfall möglich ist.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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