Moin Moin, kurz vor dem WE schickt mir die StA in Sachen Jugendvollstreckung mal wieder ne Akte zurück m.d.B. um Überprüfung der Tatkennziffern.
Der Jugendliche wurde wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs verwarnt.
Meine Frage: Muss man bei einer Verwarnung keine Tatkennziffer angeben?
Danke euch