Hallo, liebe Forianer, ich brauche bei folgender Sache wohl doch eure Hilfe:
Gestellt ist der Antrag auf Löschung (= auslegungsweise Pfandfreigabe) des Rechts Abt. III Nr. 1 in Blatt 2.
Dabei handelt es sich um eine 2001 eingetragene Gesamtgrundschuld (an BV 1,2) mit Brief für Herrn K, die (nun) ein Gesamtrecht mit Blatt 1 bildet (-> die Mithaftstelle Blatt 2 ist gerade erst im vorigen Jahr durch den Eigentumswechsel am Grundstück BV 2 entstanden, auf dem Brief steht also nur: Blatt 1, III/4).
Zur Löschung / Pfandfreigabe wird mir vorgelegt:
- Rechtskräftiges Versäumnisurteil von 2011 gegen den Herrn K auf Abgabe folgender Willenserklärung: „Ich bewillige …die Löschung der am Grundstück BV 2, Blatt 1, III/4, bestehenden Briefgrundschuld.“
- Aufgebotsbeschluss (auf Betreiben des Eigentümers Blatt 2) -> für kraftlos erklärt wird der Grundschuldbrief zu der im Blatt 2 als III/1 eingetragenen Grundschuld für Herrn K;
(der Eigentümer von Blatt 1 wird dabei nicht beteiligt)
An der ganzen Sache stören und verwirren mich nun folgende Fragen:
- Konnte das Versäumnisurteil gegen Herrn K so ergehen, ohne das wirklich klar ist, dass Herr K auch tatsächlich Gläubiger des Rechts ist? Immerhin handelt es sich hier um ein Briefrecht, bei dem die Verfügungsbefugnis des Gläubigers sich ja nicht nach dem Grundbuchinhalt richtet.
Und: Kann dieses VU trotzdem wirksam die Pfandfreigabeerklärung ersetzen? Bei mir sträubt sich gerade alles …
- Im Aufgebotsbeschluss steht ja nur (die neue Mithaftstelle) Blatt 2 drin, ein Verweis auf die die Ursprungs-eintragung Blatt 1 fehlt, und damit auch ein Hinweis darauf, dass es sich um ein Gesamtrecht handelt. M.E. ist dieser Beschluss damit unbrauchbar für mich.
Wäre es anders herum (also Blatt 1 angegeben und Blatt 2“vergessen“), hätte ich aber kein Problem daraus gemacht … Ich habe das Aufgebotsforum schon hoch und runter gelesen, aber meine Konstellation kommt da leider nicht vor!
Irgendwie komme ich gerade gar nicht mehr weiter … Bin ich auf dem (kompletten) Holzweg? Schon mal vorab vielen Dank für eure Denkanstöße.