Abbruch Studium? Eure Meinung?

  • Hallo Zusammen!
    Erstmal freue ich mich, hier neu aufgenommen worden zu sein.
    Gleich zum Einstand zwei Fragen an Euch:

    Ich bin jetzt gut ein Jahr dabei und vom Studium inhaltlich deutlich weniger begeistert als zuvor erwartet. Das liegt vor allem daran, dass ich den Eindruck habe, es geht hier übermäßig um formelle Dinge und wenig um Inhalte. Hinzu kommt, dass die Atmosphäre der Anwärter untereinander (viel Klatsch) , die Gesprächsthemen (kann mich mit diesem Typus Mensch hier nicht so gut unterhalten) sowie die Bedingungen an der Fh aus meiner Sicht nicht besonders gut sind. Vieles davon, hat sich erst im Laufe der Zeit herausgestellt und war am Anfang nicht so absehbar.
    Daher überlege ich das Studium abzubrechen - was mich abschreckt ist die hohe Summe an Rückzahlung, die dann auf mich zukommt. Habe auch überlegt, erst noch ein paar Monate die Praxis abzuwarten, macht natürlich die Sache mit der Rückzahlung nicht besser -eher im Gegenteil. Meine Noten sind mäßig, ich lerne allerdings mangels Begeisterung auch nur das Minimum, habe jedoch schon so viele Klausuren bestanden, dass ein Herauskommen aus der Rückzahlung aufgrund schlechter Leistungen im 1, Studienabschnitt nicht mehr möglich sein wird.
    1. Was würdet ihr tun? Ist es die lebenslange Sicherheit in der heutigen Arbeitswelt wert, einen aus meiner Sicht (mit hohen Haftungsrisiken besetzten) langweiligen Job (nicht böse gemeint, gibt nur meine persönliche Meinung wieder)(manche Bereiche sind interessant, aber man weiß ja nicht wo man eingesetzt wird und viele Bereiche sind gähnend langweilig) zu machen?
    Seht ihr eine Möglichkeit, an der Rückzahlung vorbei zu kommen?
    2. Wenn man nach dem Studium nicht verbeamtet wird, muss man dann als Angestellter die Stelle antreten, wenn man nicht zurückzahlen will oder wird man entlassen und kann sich in anderen Bundesländern bewerben?
    Ich freue mich auf Eure Antworten!
    Liebe Grüße. Krümelmonster

    Einmal editiert, zuletzt von Krümelmonster (25. August 2014 um 16:17)

  • Wenn Dich die Thematik nicht interessiert, ist ein Ende mit Schrecken wahrscheinlich besser als ein Schrecken ohne Ende. Aber vielleicht solltest Du erst mal über Alternativen zum Rechtspflegerberuf nachdenken.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Ich versuch mal eine Antwort:

    Ich kenne keine aktuellen Fälle, in denen ein nicht als Beamter übernommener Kollege im Angestelltenverhältnis übernommen worden wäre.

    Du fühlst Dich mit Deinen Kommilitonen nicht wohl - mit denen hast Du nur zeitlich befristet für die drei Jahre Studium verstärkt zu tun. Gleiches gilt für die Bedingungen an der FH. Das ist temporär.
    Du langweilst Dich - warum, darüber kann kein anderer urteilen. Im Studium habe ich die Erfahrung gemacht, dass ich an den anfangs als fad empfundenen Bereichen später doch meinen Reiz fand, als ich nämlich bemerkte, wo die filigranen Detailprobleme eigentlich liegen und wann es einer Abwägung und Entscheidung bedarf. Solchen Denksport mag ich gern, und dann konnte ich auch einem anfangs sehr abstrakten und nüchternen Thema viel Schönes abgewinnen und mich durch die Standardschemata hindurchkauen.
    Du zweifelst, ob Deine Berufswahl richtig war, weil Du vom Studium weniger begeistert bist, als Du erwartet hattest. Mein Rat: Warte den ersten Praxisabschnitt noch ab. Wenn Du das Arbeitsleben eines Rechtspflegers aus eigenem Erleben beurteilen kannst, wirst Du merken, ob Du in dieser Arbeit Befriedigung findest. (Ja, ich weiß, dass nicht jeder von uns in seiner Arbeit aufgeht. Ich weiß aber auch, dass es für viele nicht einfach nur ein Job ist.) Den meisten von uns ging in den Praxisabschnitten erst ein Licht auf, worum es denn eigentlich überhaupt geht. Spaß am Studium und Spaß am Rechtspflegerdasein sind zwei Paar Schuhe (die freilich auch im selben Schrank stehen können).

    Wenn Du dann freilich zu der Erkenntnis kommst, dass Du in diesem Beruf kreuzunglücklich wirst, dann geh! Kein Geld der Welt ist es wert, in einem Beruf zu verharren, in dem man sich nicht wohlfühlt noch zeigen kann, was man drauf hat. Die Arbeit hat einen so zentralen Platz für das Selbstwertgefühl (frag mal einen Arbeitslosen), dass man sich nicht mit einem faulen Kompromiss abfinden sollte.

  • Mein Rat: Warte den ersten Praxisabschnitt noch ab. Wenn Du das Arbeitsleben eines Rechtspflegers aus eigenem Erleben beurteilen kannst, wirst Du merken, ob Du in dieser Arbeit Befriedigung findest. (Ja, ich weiß, dass nicht jeder von uns in seiner Arbeit aufgeht. Ich weiß aber auch, dass es für viele nicht einfach nur ein Job ist.) Den meisten von uns ging in den Praxisabschnitten erst ein Licht auf, worum es denn eigentlich überhaupt geht. Spaß am Studium und Spaß am Rechtspflegerdasein sind zwei Paar Schuhe (die freilich auch im selben Schrank stehen können).

    Was soll ich da noch sagen , außer dem zuzustimmen.

  • Ich verstehe Deinen Beitrag so, dass Du bereits in der Praxis warst und Dich das ebenfalls nicht vom Hocker gerissen hat. Zunächt ist das sehr schade aber es macht schon einen Unterschied, ob Du selbst entscheidest oder nur als Anwärter dabei sitzt. Wenn Du die Klausuren ohne lernen schaffst, dann denke ich, dass Du ein gewisses Talent für die Arbeit mitbringst und das die die Angelegenheit vielleicht doch mehr liegt als Du gerade wahr haben möchtest. Ich würde dabei bleiben und es mit lernen versuchen, denn wenn man eine Sache neben Talent auch in ihren Tiefen versteht, dann macht es auch mehr Spaß. Wenn Du aber überzeugt bist, dass das nichts für Dich ist, dann spreche mit deinem OLG. Wenn Die nicht wollen, dann hilft am Ende immer noch Durchfallen, um nichts zurückzuzahlen... Vor dem Hintergrund dieser "Möglichkeit" sollte dein OLG "Verständnis" haben.

    Eine dauerhafte Übernahme ins Angestelltenverhältnis dürfte nicht funktionieren, da Du als Rechtspfleger hoheitliche Aufgaben wahrnimmst, welche nicht im Angestelltenverhältnis getätigt werden können.

  • Wart mal Praxis ab.
    Hab auch kein Bock gehabt auf das Studium und habs trotzdem durchgezogn.
    Und Noten sagen gar nix aus Viel die im Studium gut waren haben später keine Chance weil sie eweig für die AKten brauchen und nix vom Tiusch bekommen.
    Ich finds als Rechtspfleger ganz chillig. Du kannst eigene Entscheidungen treffen hast grade in Familiensachen viel Publikrum zu tun .
    Klar ists manchmal langweilig aber das ist ion jedem Job so.
    Mach dir mal klar du verdienst fast 2 Netto, bist Führungskrft und unkündbar
    Also auf jeden Fall erstmal anschauen bevor du Abbrichts.
    Sorry schon spät und diveres Bier wenn du noch fragen hast schreib mich einfach an
    hentry

  • Hi!

    In welchem Bundesland bist du? Einen Abbruch würde ich mir sehr gut überlegen! Die Bezüge anteilmäßig zurückzahlen ist schon happig. Es ist aber hoffentlich klar, dass man a) nicht alles von dir zurückfordern wird und b) nicht alles in einem Betrag. Wer kann das schon, außer Rockefeller? Ich weiß, dass man in manchen Bundesländern nichts zurückzahlen muss, wenn man ein entsprechendes Studium anfängt (z. B. Lehramt) oder bei einer anderen Behörde.

    Warte erst einmal die Praxis ab. Die Praxis baut zwar auf der Theorie auf, hat jedoch kaum was damit zu tun. Es sind 2 vollkommen verschiedene paar Schuhe! Es ist vollkommen egal wo du hinkommst, du wirst immer und überall getratsche haben, Grüppchenbildung, usw.. Wenn du nur ein paar Leute in deinem Jahrgang hast mit denen du klarkommst, dann halte dich an die. Man findet nicht in jedem Kommilitonen, egal in welchem Studium, einen Freund für's Leben. Es ist auch egal welches Studium du machst, du wirst immer Dinge lernen die du nicht mehr brauchst oder von denen dir der Sinn für das spätere Berufsleben zunächst schleierhaft ist. Von der Atmospähre solltest du dich nicht runterziehen lassen.

    Praxis ist besser als Theorie, keine Frage (meine Meinung). Du bist frei in deiner Entscheidung und kannst deine Arbeit so machen wie du es für richtig hältst. Schau dir das erst einmal an..

    Was die "nicht übernahme in das Beamtenverhältnis" angeht: Rechtspflegeraufgaben sind hoheitliche Aufgaben die man nicht einfach auf Angestellte übertragen kann. Ein Angestellter mit Rechtspflegerausbildung, egal ob bestandene Prüfung oder nicht bestandene Prüfung, darf keinen Beratungshilfeschein erteilen, keine Genehmigung erlassen, keine Restschuldbefreiung erteilen, ... Abhängig davon in welchem Bundesland du bist, wirst du als Rechtspfleger übernommen. Und wenn nicht, kannst du dich mit deiner Ausbildung entweder in anderen Ländern bewerben oder in der freien Wirtschaft verdingen. Eine Übernahme in das Angestelltenverhältnis gibt's (evtl. !!) nur, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde oder man in einem Ausbildungsabschnitt 2x gescheitert ist. Eine Pflicht zur Rückzahlung von Bezügen - wenn man einen Arbeitsvertrag nicht annimt - gibt es in keinem Bundesland! Mit bestehen der Prüfung endet das Anwärterverhältnis und das Ziel der Ausbildung ist erreicht. Da kann man keine Bezüge von dir zurückverlangen.

  • Ich bin jetzt gut ein Jahr dabei und vom Studium inhaltlich deutlich weniger begeistert als zuvor erwartet. Das liegt vor allem daran, dass ich den Eindruck habe, es geht hier übermäßig um formelle Dinge und wenig um Inhalte.

    Das korrespondiert ja gut mit dem "Ich lerne nur das Minimum". Gerade in der Praxis erlebt man unheimlich vieles, was auch sehr lebensnah ist.

    Zitat

    Hinzu kommt, dass die Atmosphäre der Anwärter untereinander (viel Klatsch) , die Gesprächsthemen (kann mich mit diesem Typus Mensch hier nicht so gut unterhalten) sowie die Bedingungen an der Fh aus meiner Sicht nicht besonders gut sind.


    - Viel Klatsch: Gewöhn dich dran und halt dich raus. Das dürftest du in jedem Studentenwohnheim haben.
    - Gesprächsthemen: Da hab ich auch nur 1/3 der Leute aus meinem Jahrgang gehabt, mit denen ich mich super unterhalten konnte. Und auf die hab ich mich auch "gestürzt" ;)
    - Bedingungen an der FH: Was meinst du da genau?

    Zitat

    Habe auch überlegt, erst noch ein paar Monate die Praxis abzuwarten, macht natürlich die Sache mit der Rückzahlung nicht besser -eher im Gegenteil.

    Die Praxis ist GANZ anders als die Theorie. Da erscheinen einem sogar so Sachen wie Kostenrecht spannend und vieles versteht man dann auch erst so richtig.

    Zitat


    1. Was würdet ihr tun? Ist es die lebenslange Sicherheit in der heutigen Arbeitswelt wert, einen aus meiner Sicht (mit hohen Haftungsrisiken besetzten) langweiligen Job (nicht böse gemeint, gibt nur meine persönliche Meinung wieder)(manche Bereiche sind interessant, aber man weiß ja nicht wo man eingesetzt wird und viele Bereiche sind gähnend langweilig) zu machen?
    Seht ihr eine Möglichkeit, an der Rückzahlung vorbei zu kommen?

    Ich bin begeisterter Rechtspfleger, daher muss ich ein paar deiner Argumente entkräften:
    - hohe Haftungsrisiken gibt es nur, wenn du schludrig arbeitest. Die größten Haftungsrisiken wirst du im Grundbuch und im Zwangsversteigerungsrecht haben, würde ich mal pauschal behaupten. Aber de facto kann man dich persönlich nur belangen, wenn du grob fahrlässig oder vorsätzlich Mist gebaut hast. Damit das nicht passiert, studierst du ja gerade!
    - die "gähnend langweiligen Bereiche" wechseln sich in der Praxis sehr sehr gut mit den richtig spannenden Sachen ab. Gerade an kleinen Behörden wird dir nie langweilig werden, da hast du im Regelfall ein sehr gemischtes Pensum und kannst dir dann auch aufteilen, wann du etwas "Spannendes" und wann etwas "gähnend langweiliges" (oder eher "Zum Gähnen langweiliges") bearbeitest.
    An der Rückzahlung "vorbei kommen" kannst du eigentlich nur, indem du es durchziehst und nach 5 Jahren dann aufhörst oder aber indem du Jura studierst und dich danach bemühst, wieder in den Staatsdienst zu kommen (egal, ob erfolgreich oder nicht). Alternative drei wäre noch das zweimalige Durchrasseln bei den Examensklausuren.

    Zitat

    2. Wenn man nach dem Studium nicht verbeamtet wird (z.B. zu mäßige Leistung), muss man dann als Angestellter die Stelle antreten, wenn man nicht zurückzahlen will oder wird man entlassen und kann sich in anderen Bundesländern bewerben?
    Ich freue mich auf Eure Antworten!

    Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du bist. In NRW wurden bislang immer alle Anwärter, die das Examen bestanden haben, auch übernommen. Mäßige Leistung kann vielleicht zu einer Verlängerung der Probezeit (und somit späterer Verbeamtung auf Lebenszeit) führen.
    In anderen Bundesländern kannst du dich bewerben, jopp. Meistens wirst du dann aber nur gegen nen Tauschpartner ziehen gelassen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Zitat

    Mit bestehen der Prüfung endet das Anwärterverhältnis und das Ziel der Ausbildung ist erreicht. Da kann man keine Bezüge von dir zurückverlangen.


    Sofern ein Angebot auf Übernahme abgelehnt wird, kann - bspw. im Land Berlin - auch zurückgefordert werden.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Hi!

    In welchem Bundesland bist du? Einen Abbruch würde ich mir sehr gut überlegen! Die Bezüge anteilmäßig zurückzahlen ist schon happig. Es ist aber hoffentlich klar, dass man a) nicht alles von dir zurückfordern wird und b) nicht alles in einem Betrag. Wer kann das schon, außer Rockefeller? Ich weiß, dass man in manchen Bundesländern nichts zurückzahlen muss, wenn man ein entsprechendes Studium anfängt (z. B. Lehramt) oder bei einer anderen Behörde.

    Warte erst einmal die Praxis ab. Die Praxis baut zwar auf der Theorie auf, hat jedoch kaum was damit zu tun. Es sind 2 vollkommen verschiedene paar Schuhe! Es ist vollkommen egal wo du hinkommst, du wirst immer und überall getratsche haben, Grüppchenbildung, usw.. Wenn du nur ein paar Leute in deinem Jahrgang hast mit denen du klarkommst, dann halte dich an die. Man findet nicht in jedem Kommilitonen, egal in welchem Studium, einen Freund für's Leben. Es ist auch egal welches Studium du machst, du wirst immer Dinge lernen die du nicht mehr brauchst oder von denen dir der Sinn für das spätere Berufsleben zunächst schleierhaft ist. Von der Atmospähre solltest du dich nicht runterziehen lassen.

    Praxis ist besser als Theorie, keine Frage (meine Meinung). Du bist frei in deiner Entscheidung und kannst deine Arbeit so machen wie du es für richtig hältst. Schau dir das erst einmal an..

    Was die "nicht übernahme in das Beamtenverhältnis" angeht: Rechtspflegeraufgaben sind hoheitliche Aufgaben die man nicht einfach auf Angestellte übertragen kann. Ein Angestellter mit Rechtspflegerausbildung, egal ob bestandene Prüfung oder nicht bestandene Prüfung, darf keinen Beratungshilfeschein erteilen, keine Genehmigung erlassen, keine Restschuldbefreiung erteilen, ... Abhängig davon in welchem Bundesland du bist, wirst du als Rechtspfleger übernommen. Und wenn nicht, kannst du dich mit deiner Ausbildung entweder in anderen Ländern bewerben oder in der freien Wirtschaft verdingen. Eine Übernahme in das Angestelltenverhältnis gibt's (evtl. !!) nur, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde oder man in einem Ausbildungsabschnitt 2x gescheitert ist. Eine Pflicht zur Rückzahlung von Bezügen - wenn man einen Arbeitsvertrag nicht annimt - gibt es in keinem Bundesland! Mit bestehen der Prüfung endet das Anwärterverhältnis und das Ziel der Ausbildung ist erreicht. Da kann man keine Bezüge von dir zurückverlangen.


    Deinem Beitrag stimme ich zu, jedoch nicht hinsichtlich der Problematik der Rückzahlungsverpflichtung!

    Es gibt durchaus Bundesländer, wo man sich für 5 Jahre ab Bestehen der Prüfung zu einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst verpflichtet und bei Nichteinhaltung dieser Zeit die Rückforderung der Bezüge angedroht wird.

    Natürlich gilt dies auch, wenn nach dem Studium eine Stelle als Rechtspfleger angeboten wird und man diese aus persönlichen Gründen nicht antritt.


  • Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du bist. In NRW wurden bislang immer alle Anwärter, die das Examen bestanden haben, auch übernommen. Mäßige Leistung kann vielleicht zu einer Verlängerung der Probezeit (und somit späterer Verbeamtung auf Lebenszeit) führen.

    Äh nein, vor 2-3 Jahren hat es jemand fertig gebracht trotz bestandener Prüfung nicht übernommen zu werden. Is aber richtig, dass das eine absolute Ausnahme war.


  • Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du bist. In NRW wurden bislang immer alle Anwärter, die das Examen bestanden haben, auch übernommen. Mäßige Leistung kann vielleicht zu einer Verlängerung der Probezeit (und somit späterer Verbeamtung auf Lebenszeit) führen.

    Äh nein, vor 2-3 Jahren hat es jemand fertig gebracht trotz bestandener Prüfung nicht übernommen zu werden. Is aber richtig, dass das eine absolute Ausnahme war.

    Der Fall ist mir nicht bekannt, aber danke für den Hinweis! Da wird dann im Vorfeld auch ansonsten einiges passiert sein, gehe ich von aus. Oder gesundheitliche Probleme oder oder oder...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • .... Oder gesundheitliche Probleme oder oder oder...

    Ich tippe mal eher auf oder,oder , oder.

    Wir hatten hier vor zig Jahren auch mal einen Kandidaten, der in der Praxiszeit zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung, sich genötigt sah, einige ( dicke ! ) Akten des Amtsgerichts selbst zu vernichten.:eek:

    Hat dazu geführt, dass er damit auch seine Einstellung in der Justiz vernichtet hat.

  • .... Oder gesundheitliche Probleme oder oder oder...

    Ich tippe mal eher auf oder,oder , oder.

    Wir hatten hier vor zig Jahren auch mal einen Kandidaten, der in der Praxiszeit zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung, sich genötigt sah, einige ( dicke ! ) Akten des Amtsgerichts selbst zu vernichten.:eek:

    Hat dazu geführt, dass er damit auch seine Einstellung in der Justiz vernichtet hat.

    Engl.: to commit career suicide :teufel:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ich empfehle mal die Lektüre dieses Threads: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?12637-Abbruch/page8
    Ich bin immer dafür, den ersten Praxisabschnitt abzuwarten, um einen wirklichen Einblick in die tägliche Arbeit der RPfl. zu erhalten.
    Man muss i. Ü. auch nicht alle Abteilungen mögen. ;) Meistens ergibt sich irgendwann die Chance zum Wechsel, selbst, wenn man nach dem Studium erst mal in ein ungeliebtes Sachgebiet kommt.

  • Man muss i. Ü. auch nicht alle Abteilungen mögen. ;) Meistens ergibt sich irgendwann die Chance zum Wechsel, selbst, wenn man nach dem Studium erst mal in ein ungeliebtes Sachgebiet kommt.


    :daumenrau
    Und man muss auch nicht alles sofort mögen.
    Ich hätte mir z.B. eher die Finger abgehackt, als freiwillig Grundbuch zu machen. Irgenwann musste ich und fand es toll.
    Auch ins Register hätte ich nie gewollt. Jetzt will ich gar nicht mehr weg.
    Will sagen:
    Mit der Zeit (sowohl mit Gewinn an Praxis im Gericht als auch Lebenserfahrung) ändert sich der Blickwinkel auf manche Sachen, so dass sich auch das Lieblingsdezernat ändern kann.

    Viel Erfolg!

  • Zitat

    Mit bestehen der Prüfung endet das Anwärterverhältnis und das Ziel der Ausbildung ist erreicht. Da kann man keine Bezüge von dir zurückverlangen.


    Sofern ein Angebot auf Übernahme abgelehnt wird, kann - bspw. im Land Berlin - auch zurückgefordert werden.

    Das ist klar, macht jedes Land. Es geht darum das kein Angebot auf Übernahme gemacht wird aber für das Angestelltenverhältnis. Und damit muss man sich m. E. dann nicht zufrieden geben. Man hat schließlich 3 Jahre studiert um Beamter zu werden. Als Angestellter kann ich auch ohne Rechtspflegerstudium anheuern.

    Zitat

    Es gibt durchaus Bundesländer, wo man sich für 5 Jahre ab Bestehen der Prüfung zu einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst verpflichtet und bei Nichteinhaltung dieser Zeit die Rückforderung der Bezüge angedroht wird.

    Auch hier geht es nur um eine Verbeamtung. Dazu s. o. meine Ausführungen.

    Klar, wird eine Rechtspflegerstelle angeboten und man nimmt sie nicht an, dann wird zurückgezahlt. Im Übrigen schließe ich mich meinen Vorschreibern an. Warte die Praxis ab! Da hat Patweazle auch vollkommen Recht: Es läuft alles komplett anders als man es gelernt hat und nach der Praxis fällt meistens sogar der Groschen. Ich konnte im Fachstudium nix mit Kosten anfangen, RVG und andere Kostengesetze waren ein Graus für mich! Inzwischen läuft's und ich mache Kosten im RVG die im Studium gar nicht beigebracht wurden (ich schwör! :D).


  • s. o.

  • Vom sogenannten Funktionsvorbehalt für Beamte gibt es Ausnahmen. So sollen hoheitliche Aufgaben "in der Regel" Beamten übertragen werden (Art. 33 Abs. 4 GG). Ausnahmen zugunsten Tarifbeschäftigter sind möglich und erfolgen auch. Z. B. wenn einer Tarifbeschäftigter ist, weil ihm lediglich die gesundheitliche Eignung für das Beamtenverhältnis fehlt. Oder weil personelle Engpässe den Rückgriff auf Tarifbeschäftigte erfordern (so kenne ich z. B. einen Vollziehungsbeamten im Angestelltenverhältnis). Die Ausnahme darf aber nicht zur Regel werden, damit hoheitliche Bereiche nicht insgesamt bestreikt werden können.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ich lese hier mit großem Interesse mit.

    Ich habe vor meinem Jurastudium einen Beruf erlernt. Zu dem kam ich, weil ich zu Beginn des Jahres, an dem ich Abitur machte, nicht wusste, was ich nach dem Abitur machen sollte. Ich begab mich zum Berufsberater für Gymnasiasten. Der händigte mir einen Prospekt aus. Ich bewarb mich und wurde gleich genommen. Also habe ich es halt gemacht. Es war so ein bisschen das sichere Gefühl, ich ginge zu Onkel Werner, der gibt mir 'ne Festanstellung. Und für dieses sichere Gefühl schaufelt man sich das Grab seiner Jugend.

    Kurzum: Es ist mein größter Fehler im Leben gewesen, dass ich diese doofe Ausbildung durchgezogen habe und das auch noch mit Erfolg, und zwar aus heute nicht mehr verständlichen Motiven wie dem, nicht als Abbrecher dastehen zu wollen oder der Überlegung "Was sagen da die Eltern?". Wenn ich es heute recht bedenke, so hätte ich schon nach drei Wochen den Bettel hinschmeißen sollen, um mich - wie es bei Heino und den Toten Hosen heißt "an der Uni einzuschreiben." Als ich einen oder zwei Tage nach bestandenem 1. Staatsexamen zu meinen Eltern fuhr, meinte meine Mutter mit Blick auf das Ergebnis:
    "Da hättest Du doch gleich studieren können. Warum hast'n das eigentlich nicht schon nachm Abi gemacht?"

    Einen großen Unterschied zum Threadstarter sehe ich allerdings: Ich wusste spätestens nach 1 Jahr von den dreien meiner Ausbildung ganz sicher, dass ich danach Jura studieren wollte. Mit dieser Perspektive habe ich die letzten beiden Jahre dann besser ausgehalten.

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