Kann eigentlich neben einer Beratung (also kein Fall des 2300 VV) eine Einigungsgebühr entstehen? Die Frage stellt sich mir häufiger. Ich denke an Fälle wie den Folgenden:
Mandantin bei 1. Vorsprache: "Herr Valerianus, mein Arbeitgeber will im gegenseitigen Einvernehmen mit mir den Arbeitsvertrag ändern; aus betriebsbedingten Gründen soll die Teilzeit, die ich während der Elternzeit ausübe, leicht reduziert werden, außerdem soll ich vorübergehend in die Filiale nach X."
Ich lese den Entwurf durch und rate:
"Unterschreiben Sie das nicht! Schauen Sie, ob Sie es in Verhandlungen hinkriegen, dass die Änderungen nur während der Elternzeit gelten. Wenn dann Ihre Elternzeit rum ist, haben Sie Ihren Arbeitsplatz noch zu den alten Bedingungen."
Mandantin tritt in Verhandlungen mit Arbeitgeber unter dezidierter Schilderung des o. g. Anliegens. Arbeitgeber lenkt ein und macht neuen Entwurf, der Änderungen (andere Teilzeit, andere Filiale) nur während der Elternzeit vorsieht.
Mandantin bei 2. Vorsprache: "Schauen Sie, das ist der neue Entwurf. Kann ich den jetzt unterschreiben?"
Ich: "Ja."