"richtige" Anmeldung bei § 93 InsO

  • wie man die Ansprüche gem. § 93 InsO richtig bei einer Doppelinsolvenz anmeldet, wird komischerweise in den Kommentaren nicht gesagt, vielleicht auch, weil es so offensichtlich ist, dass man es erwähnen müsste. Andererseits scheint es ja doch nicht so eindeutig zu sein, ansonsten hätte der BGH mit II ZR 193/05 sich nicht darüber ausgelassen.

    Mit der von rainer eingestellen Entscheidung des LG Bonn, der Leitsatz soll nicht verwirren, wird dieses Thema noch einmal aufgegriffen. Wie ist es nun richtig?


    Zur Anwendbarkeit von § 319 ZPO hinsichtlich desVerteilungsverzeichnisses.

    LG Bonn, Beschl. v. 25. 2. 2014 - 6 T 48/14

    PS: ME wäre dies nicht über § 319 ZPO, sondern über § 164 ZPO zu lösen, vergl. IX ZA 74/11.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Es geht um die Frage der Aktivlegitimation, da ist über 319 nix zu wollen !, da Parteiwechsel vorliegt und keine "offenbare unrichtigkeit". 319 wäre ein zu schmales brett :D
    Aber das ist die alte leier: einfache gesellschaftsrechtliche Implikationen mit den insolvenzrechtlichen Wirkungen im Zusammenhang zu betrachten ....... habdie Zusammenhänge schon so oft in foren dargelegt, ich werd da langsam müde.....
    Die Frage, wie Forderungen anzumelden sind, ist noch eine andere Frage, da gibt es so eine üble BHG-Entscheidung zu, wonach wohl die Forderungen der jeweiligen Gesellschaftsgläubiger jeweils einzeln durch den Gesellschafts-verwalter aufzuführen seien (m.E. unpraktischer Unfug, aber der IX.halt - der sitzt nicht an der Front, i.Ü. ist das Teil auch nicht sonderlich gut begründet....).

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!