wie man die Ansprüche gem. § 93 InsO richtig bei einer Doppelinsolvenz anmeldet, wird komischerweise in den Kommentaren nicht gesagt, vielleicht auch, weil es so offensichtlich ist, dass man es erwähnen müsste. Andererseits scheint es ja doch nicht so eindeutig zu sein, ansonsten hätte der BGH mit II ZR 193/05 sich nicht darüber ausgelassen.
Mit der von rainer eingestellen Entscheidung des LG Bonn, der Leitsatz soll nicht verwirren, wird dieses Thema noch einmal aufgegriffen. Wie ist es nun richtig?
PS: ME wäre dies nicht über § 319 ZPO, sondern über § 164 ZPO zu lösen, vergl. IX ZA 74/11.