Guten Tag!
Ich bekomme immer wieder diverse Hinterlegunsanträge von InsO-Verwaltern, bei denen die Quote hinterlegt werden soll, weil die Adresse der Empfangsberechtigten nicht zu ermitteln ist. Häufig sind die Empfangsberechtigten auch GmbH's. Nicht selten stellt man nach kurzem "googeln" oder einer HR-Auszug-Abfrage fest, dass diese einfach eine neue Geschäfsanschrift haben. Ich denke, dass man dem InsO-Verwalter diese unkomplizierte Ermittlung zumuten kann; erst recht wenn es sich nicht lediglich um Kleinstbeträge handelt!?
Welche Ermittlungen muss also der InsO-Verwalter selbst anstellen, bevor ein HL-Grund gegeben und damit eine Hinterlegung gerechtfertigt ist? Ich werde nämlich das Gefühl nicht los, dass es sich hier in vielen Fällen sehr leicht gemacht wird und eben schnell hinterlegt wird.