Fehler im VB - was kann Ast tun?

  • Im Antrag auf Erlass des MB war korrekterweise die vorgerichtliche RA-Gebühr, unter anrechnung des Minderungsbetrages angegeben. Die Daten wurden per EGVP übertragen.
    Im jetzt vorliegenden VB ist die vorgerichtliche RA-Gebühr nicht enthalten, aber der Minderungsbetrag berücksichtigt worden.
    Die Gründe hierfür, ob möglicherweise ein Fehler in der Übertragung oder beim Mahngericht vorliegt, sind noch nicht aufgeklärt.
    Was kann der Antragsteller nun tun, um eine Berichtigung des VB zu erwirken??? Ist hierbei eine Frist zu beachten?

  • Habt ihr den Antrag rein über EGVP oder per Barcode-Antrag eingereicht?
    Nur im letzteren Fall hättet ihr m.E. die Möglichkeit, überhaupt etwas zu erreichen.

    Der VB ergeht nunmal auf Grundlage des MB. Wenn bereits im MB die vorgerichtliche Vergütung nicht mit drin war, wird der VB nicht "berichtigt" werden können, da er nicht "falsch" war. Das wäre ein (sehr doofer) Fall von "Pech gehabt, Antragsteller". Dem Mahngericht werdet ihr da vermutlich keinen Fehler nachweisen können - und selbst wenn, könnt ihr nur etwas erreichen, wenn die Gebühren im MB berücksichtigt wurden (aber im VB nicht mehr)...

    Was sagt denn das Mahngericht selbst dazu?

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Also es ist ein reines EGVP-Verfahren, kein Barcode-Verfahren.
    Für uns ist der Fehler, soweit ein Fehler im hiesigen Programm dafür verantwortlich ist, jedoch erstmals jetzt mit Vorlage des VB offensichtlich, denn im Ausdruck für die Handakte sind die vorgerichtlichen RA-Kosten enthalten!!! Daher ist auch nicht auszuschließen, dass Ursache ein Fehler beim Mahngericht ist.
    Mich wundert auch, dass es zu keiner Monierung gekommen ist, wenn die Daten, die beim Mahngericht angekommen sind, zwar einen Minderungsbetrag enthalten, aber keine vorgerichtlichen RA-Kosten. Sonst gibt es bei jeder noch so kleinen Ungereimtheit eine automatische Monierung :confused:

  • Es kann ja durchaus sein, dass ihr die vorgerichtliche Vergütung bereits erhalten habt und nur deshalb anrechnet... ;)
    Wo genau der Fehler liegt, wird schwer rauszufinden sein. Allerdings gibt es bei jedem Mahngericht fähige IT-Leute in der Verfahrenspflegestelle, die das nachvollziehen können und euch genau sagen können, wo der Fehler liegt. Okay, ich weiß es tatsächlich nur von einem, aber ich hoffe, dass es davon welche an jedem Mahngericht gibt ;)

    Deshalb würde ich mal versuchen, mit denen zu sprechen. Dann wisst ihr, woran es liegt und dann kann ggf. das Mahngericht - sollte dort ein Fehler vorliegen - versuchen, das zu korrigieren.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich würde einfach einmal einen Berichtigungsantrag gem. § 319 ZPO stellen und euere Daten als Anlage hinzufügen.
    Danach kann der Sachverhalt ja evtl. mithilfe durch die IT-Abteilung abgeklärt werden (bei uns sitzen dort echt fähige Leute).
    Es kann evtl. auch ein Fehler durch eine Programmumstellung beim OABS passiert sein, zumindestens gab es bei uns einige Probleme damit und es wurden RA-Gebühren im VB nicht mehr berücksichtigt. Dieses Fehler ist nur bei den nicht-maschinell bearbeiteten Verfahren aufgetaucht und konnte schnell behoben werden. Einige "falsche" VB sind dennoch in den Umlauf gekommen, da am Anfang nicht jeder Angestellte darauf geachtet hat.

  • Ich würde einfach einmal einen Berichtigungsantrag gem. § 319 ZPO stellen und euere Daten als Anlage hinzufügen.


    Danke für den Tipp! Werd ich auf jeden Fall versuchen, wenn auf meine zwischenzeitlich veranlasste formlose Prüfungsanfrage beim Mahngericht keine zeitnahe Reaktion erfolgt. Für den Antrag nach § 319 ZPO ist ja keine Frist vorgeschrieben.
    Ich kann mir den aufgetretenen Fehler absolut nicht erklären, zumal der Minderungsbetrag Berücksichtigung findet - Technik die begeistert!:confused:

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