Anrechnung Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr

  • Hallo,

    ich mache erst seit Kurzem Zivilsachen (KFBs und so) und bin mir bei einer Sache nicht zu 100 % sicher, darum wollte ich mal kurz abklären, ob ich hier richtig liege.

    Ich habe einen KFA vorliegen:


    Mahnverfahren
    1,0 VG (Nr. 3305) 45,00 EUR
    abzüglich anzurechnende Geschäftsgebühr (Vorbem. 3 Ziffer 4) - 29,25 EUR
    PuT 9,00 EUR
    19 % USt. 4,70 EUR
    Gesamt 29,45 EUR


    Gerichtsverfahren
    1,3 VG (Nr. 3100) 58,50 EUR
    abzüglich Anrechnung gem. Nr. 3305 - 15,75 EUR
    PuT 11,70 EUR
    19 % USt. 10,34 EUR
    Gesamt 64,79 EUR

    Ich bin aber der Meinung, dass beim Gerichtsverfahren die kompletten 45,00 EUR (1,0 VG) aus dem Mahnverfahren anzurechnen sind und nicht nur die Differenz in Höhe von 15,75 EUR (45,00 EUR - 29,25 EUR = 15,75 EUR) oder sehe ich das falsch?

    Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.

  • Siehst du genau richtig. Die VG fürs Mahnverfahren ist in voller Höhe entstanden und auch in solcher auf die VG des streitigen Verfahrens anzurechnen. Dass sich dadurch die Vergütung im MV deutlich verringert, liegt in der Natur der Sache.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • "Man kanns ja mal versuchen" - so hat es mir mal eine Rechtsanwaltsfachangestellte am Telefon gesagt. :mad:

    Mir auch; meine Antwort war dann: "Ja, was offensichtlich Neues schon, aber nicht etwas offensichtlich altes Falsches."

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