Hallo,
ich mache erst seit Kurzem Zivilsachen (KFBs und so) und bin mir bei einer Sache nicht zu 100 % sicher, darum wollte ich mal kurz abklären, ob ich hier richtig liege.
Ich habe einen KFA vorliegen:
Mahnverfahren
1,0 VG (Nr. 3305) 45,00 EUR
abzüglich anzurechnende Geschäftsgebühr (Vorbem. 3 Ziffer 4) - 29,25 EUR
PuT 9,00 EUR
19 % USt. 4,70 EUR
Gesamt 29,45 EUR
Gerichtsverfahren
1,3 VG (Nr. 3100) 58,50 EUR
abzüglich Anrechnung gem. Nr. 3305 - 15,75 EUR
PuT 11,70 EUR
19 % USt. 10,34 EUR
Gesamt 64,79 EUR
Ich bin aber der Meinung, dass beim Gerichtsverfahren die kompletten 45,00 EUR (1,0 VG) aus dem Mahnverfahren anzurechnen sind und nicht nur die Differenz in Höhe von 15,75 EUR (45,00 EUR - 29,25 EUR = 15,75 EUR) oder sehe ich das falsch?
Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.