878 BGB und WEG-Teilung

  • Ich habe folgenden Fall:

    Teilung des Eigentümers in WEG am 06.08.2014
    Antrag auf Eintragung der Teilung bei Gericht eingegangen am 12.08.2014
    Insolvenzverfahren eröffent am 18.08.2014
    Antrag auf Eintragung eines Insovermerks eingegangen am 22.08.2014

    Kann eine Eintragung der Teilung erfolgen?

    Ferner sind drei Rechte in Abt. II und III eingetragen. Es handelt sich um zwei Grundstücke. Die Rechte lasten z.T. nur auf einem Grundstück. Steht das der Teilung entgegen?

  • Insolvenzverfahren eröffent am 18.08.2014. ... Kann eine Eintragung der Teilung erfolgen?

    Da gibt er mal die Gegenansicht an - Schöner/Stöber Rn 113 m.w.N. in FN 8

    Die Rechte lasten z.T. nur auf einem Grundstück. Steht das der Teilung entgegen?

    Für eine Teilung nach § 8 WEG müssen die Grundstücke zuerst vereinigt werden. Falls der Antrag schon vorliegt -> § 5 Abs. 1 Nr. 1 GBO

  • Beim Insolvenzverfahren ist das Datum der Eröffnung maßgeblich, nicht der Eingang des Ersuchens beim Grundbuchamt, die Eintragung des Vermerks ist deklaratorisch, mehr nicht.

  • Stimmt, der Antrag für den Insolvenzvermerk ist hier nicht weiter von Bedeutung.

    Wenn erst noch eine Pfanderstreckung für die Grundstücksvereinigung erforderlich wird und die Vereinigung wiederrum die Voraussetzung für die Teilung nach § 8 WEG ist, rettet den Eigentümer der § 878 BGB auch nicht mehr. Selbst wenn man nicht der Auffassung von Schöner/Stöber folgt.

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