Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bin als Personalrat in Berlin grade auf das Problem gestoßen worden.
Gibt es Rechtsprechung, was mit dem Urlaubstag passiert, an dem man einen Unfall hat und sich bei der Verwaltung am Unfallstag krank meldet?
Hab hier den Fall, dass Person K am Vormittag einen Unfall hat, dann sich auf die Unfallstation begibt, ärztlich versorgen lässt und direkt nach der ärztlichen Versorgung sodann den Dienstherren anruft und mitteilt, dass ein Unfall im Urlaub stattgefunden hat und man krank sei. Person K will für diesen Tag den Urlaubstag "erstattet" bekommen.
Die häusliche Verwaltung meint, dass Person K sich vor 12 Uhr hätte melden müssen, dann wäre die Gutschrift erfolgt. Irgendwo müsse man schließlich eine Grenze ziehen. Man war der Meinung, dass Person K vor der ärztlichen Versorgung hätte anrufen müssen, um die 12 Uhr Grenze zu schaffen.
Abgesehen davon, dass wir das Merkblatt zur Krankmeldung überarbeiten müssen (von der 12 Uhr Regelung wussten wir als Personalrat nichts, da es eine "interne Regelung" der Verwaltung ist), hätte ich gerne etwas Background eingesammelt bevor ich unsinnige Sachen von mir gebe
Das surfen in Juris hat mir nicht weitergeholfen, außer, dass ich sehr viele Entscheidungen über Polizisten gefunden habe, die öfters sich um Urlaub und Krankmeldung Streit zu haben scheinen.
LG Quest