Bundesland Wechsel nach dem Studium

  • Hallo zusammen,
    Ich wollte nur mal Fragen wie es mit einem Bundeslandwechsel direkt nach dem Studium aussieht? Könnte man sich theoretisch nach dem Studium direkt bei einem anderen Bundesland bewerben oder geht das dann auch nur mit Tauschpartner? Wenn man zb. von Stuttgart nach Niedersachsen oder NRW wechseln möchte?

    Wäre gut wenn ihr mich da aufklären könntet :)

  • Das funktioniert wohl auch, wenn dein OLG mehr Menschen ausgebildet hat, als es nach dem Studium einstellt. Dann sollte es möglich sein, sich bei anderen OLGs/in anderen Bundesländern zu bewerben - oder eben in der freien Wirtschaft.
    Aber keine Garantie, ich hab selbst noch nicht angefangen, das hab ich nur hier in diesem Forum immer mal wieder gelesen.

  • Hi!

    Ein Wechsel des Bundeslandes ist natürlich möglich. Aber meist ist das eher ein Wechsel in einen anderen OLG Bezirk. So ein Tausch kann von heute auf morgen gehen oder sich lange hinziehen. Es hängt davon ab ob es einen gleichwertigen Tauschpartner für dich gibt. Hierfür werden die Listen vom jeweiligen OLG geführt. Der Personaler vom OLG kann dir da mehr helfen, da er eine Übersicht hat über die Versetzungsgesuche.

    Grundsätzlich hast du einen von dir vorgeschlagenen Tauschpartner nicht für dich gepachtet. Es geht rein darum wie groß das Bedürfnis für den Tauschwilligen ist. Als Beispiel: Ein unverheirateter kinderloser Rechtspfleger der nur eine Freundin im Bereich eines anderen OLG's hat oder nur seine Familie steht auf der Liste weiter unten, als ein verheirateter Rechtspfleger mit Kindern, der in den gleichen Bezirk will. Kann also sein das der Tauschpartner den du vorschlägst letztendlich für denjenigen genutzt wird, der dir gegenüber bevorrechtigt ist.

    Bist du in einem Land das Bedarfsgerecht ausbildet oder über Bedarf? Bei letzterem könnte es sein das man dich ohne Tauschpartner ziehen lässt. Dann wärst du aber auch arbeitslos und müsstest dich in einem anderen Land selbst bewerben und hoffen, dass das OLG bereit ist dich einzustellen. Anderenfalls geben die OLG's nur ungerne ihre "eigene Züchtung" her.

    Wenn du nach dem Studium zu einem anderen OLG versetzt werden möchtest, dann solltest du ein schriftliches Tauschgesuch auf dem Dienstweg abgeben und kurz begründen, warum du das OLG wechseln willst. Evtl. kannst du einen Tauschwilligen angeben, sofern vorhanden. Bei mir hat's damals von Antragstellung (mit Tauschpartner) bis zur tatsächlichen Versetzung ca. 6 Monate gedauert. Die Versetzung habe ich freitags mitgeteilt bekommen, montags war ich schon in meiner neuen Behörde. :) Ich war damals übrigens Anwärter und mein Tauschpartner schon Inspektor. Ich bin halt ein paar Wochen später auch ernannt worden. Gut für mich (ich war sofort an meiner Wunschbehörde), mein Tauschpartner ist mit meiner Ernennung an seine Wunschbehörde gekommen.

    LG

  • Hier war aber ( auch ) die Frage gestellt: " von Stuttgart nach Niedersachsen/NRW".

    Und das läuft länderspezifisch bedingt , eher auf einen Tauschpartner hinaus.
    Schließlich wird hier im Ländle nicht über Bedarf , sondern "unterbedarfig" ausgebildet.

    Tauschbörse gibts dafür im Forum !

  • Es heißt zB. von Stuttgart nach NDS/NRW. Ob jetzt tatsächlich Stuttgart gemeint ist kann man nicht sicher sagen. :teufel:

    So wie ich das in BaWü mitbekommen habe wird eher über Bedarf ausgebildet und danach bedarfsgerecht eingestellt. ---> Bestenlese

    Kenne einen Rechtspfleger der beim OLG Stuttgart gelernt hat aber mit einigen seiner Anwärterkollegen nicht übernommen wurde. Die wurden freigegeben und "durften" sich eigenständig in anderen Ländern oder der freien Wirtschaft bewerben.


  • Kenne einen Rechtspfleger der beim OLG Stuttgart gelernt hat aber mit einigen seiner Anwärterkollegen nicht übernommen wurde. Die wurden freigegeben und "durften" sich eigenständig in anderen Ländern oder der freien Wirtschaft bewerben.

    Diese Gefahr besteht seit einiger Zeit nicht mehr ; glaube mir.
    Eine "überbedarfige" Ausbildung kann ich hier seit mind. 3 Jahren auch nicht mehr feststellen.
    Daher eindeutig Widerspruch zu Deiner Aussage ; zumal die Abbrecherquote im Studium I in den letzten beiden Jahren recht hoch war.

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