Hinweis auf neues Kostenrecht?

  • Hallo,

    bei uns kommt es oft vor, dass nach neuem Kostenrecht abgerechnet wird, obwohl noch altes anzuwenden ist.
    Gelegentlich, wie auch jetzt, kommt es jedoch vor, dass nach neuem Recht abzurechnen wäre, jedoch nach altem Recht abgerechnet wird.
    Wie wird so etwas bei euch gehandhabt?
    Weist ihr die Leute daraufhin, dass sie nach neuem Recht abrechnen können oder fahrt ihr die Schiene, wenn weniger beantragt ist, als Ihnen zusteht, wird nur wie beantragt festgesetzt?

  • Ich fahr nur die Schiene, dass nach altem Recht abgerechnet wird , wenn ( zuviel ) nach neuem Recht und dies zu unrecht beantragt ist.

  • Auf Grund der unterschiedlichen Gebührensprünge rechne ich immer nach, ob nach neuem oder altem Recht die höheren Gebühren entstehen.
    Es kann also sein, dass nach neuem Recht ein geringere Gebühr entsteht als nach altem Recht. In diesen Fällen bestehe ich dann auf Abrechnung nach dem neuen Recht, sofern das neue Recht anzuwenden wäre. Bekäme er nach dem alten Recht weniger gilt bei mir § 308 ZPO ...

  • Auf Grund der unterschiedlichen Gebührensprünge rechne ich immer nach, ob nach neuem oder altem Recht die höheren Gebühren entstehen.
    Es kann also sein, dass nach neuem Recht ein geringere Gebühr entsteht als nach altem Recht. In diesen Fällen bestehe ich dann auf Abrechnung nach dem neuen Recht, sofern das neue Recht anzuwenden wäre. Bekäme er nach dem alten Recht weniger gilt bei mir § 308 ZPO ...

    :genauso:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!