Vertretungsausschluss Löschung Grundschuld

  • Den Formulierungsvorschlag in #5 halte ich für unbrauchbar, weil er in sich widersprüchlich ist. Entweder steht die Hypothek noch dem Buchgläubiger zu, dann kann er die Löschung bewilligen, oder sie steht ihm nicht mehr zu, dann kann er die Löschung schon mangels Rechtsinhaberschaft nicht mehr bewilligen.

    Außerdem fehlt in dem Formulierungsvorschlag die Angabe, wer bezahlt hat.


    Stimmt. Da muss ich den Kollegen bei Heymanns mal schreiben. Und werde mich hüten, Muster deshalb zu verwenden, weil sie elektronisch vorliegen. (Verwendbares Muster: Schöner/Stöber RN 2725, aber ich war zu faul, es für Forumszwecke abzutippen)

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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