Der einzige Gesellschafter einer GmbH steht unter Betreuung. Betreuerin ist die Ehefrau (Wirkungskreis nicht bekannt). Diese hat sich nun selbst zur Geschäftsführerin bestellt und Einzelvertretungsberechtigung und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt.
Die Bestellung ist aufgrund Verstoß gegen § 181 BGB nicht wirksam und muss durch einen Ergänzungspfleger ggf. wiederholt werden.
Ich frage mich nun, ob dieser grundsätzlich Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen kann, da ein Betreuer/ Ergänzungspfleger auch nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden kann.
Wie sind eure Meinungen?
Vielen Dank für die Antworten.