Bestellung eines Geschäftsführers durch einen Betreuer

  • Der einzige Gesellschafter einer GmbH steht unter Betreuung. Betreuerin ist die Ehefrau (Wirkungskreis nicht bekannt). Diese hat sich nun selbst zur Geschäftsführerin bestellt und Einzelvertretungsberechtigung und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt.

    Die Bestellung ist aufgrund Verstoß gegen § 181 BGB nicht wirksam und muss durch einen Ergänzungspfleger ggf. wiederholt werden.

    Ich frage mich nun, ob dieser grundsätzlich Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen kann, da ein Betreuer/ Ergänzungspfleger auch nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden kann.

    Wie sind eure Meinungen?

    Vielen Dank für die Antworten.

  • Wieso ist die Bestellung nicht wirksam? Sich selbst zum Geschäftsführer zu bestellen ist doch kein Rechtsgeschäft mit sich selbst? (Der Anstellungsvertrag ist eine andere Frage, aber der interessiert das Registergericht nicht.)
    Wenn im Gesellschaftsvertrag steht, dass der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 befreit werden kann, ist mir nicht klar, warum das in diesem Fall nicht gelten sollte. In analoger Anwendung der für Betreuer bestehenden Vorschriften auf den Geschäftsführer?
    Vielleicht sehe ich etwas nicht, für mich gibt es da kein Problem.

  • Ich frage mich nun, ob dieser grundsätzlich Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen kann, da ein Betreuer/ Ergänzungspfleger auch nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden kann.

    Würde aber mal vermuten, dass keine Analogie des § 1795 BGB zur organschaftlichen Vertretung besteht, weil es andere Bezugspersonen sind. Betreuer/Betreuter bzw. GmbH/Geschäftsführer. Der Betreute ist nach Bestellung der Ehefrau zur Geschäftsführerin vollkommen außen vor, womit kein Grund besteht, der Ehefrau insoweit eine Befreiung von Insichgeschäften zu verwehren. Anders ist das bei bestimmten Fällen der Ausübung des Stimmrechts.

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