Konstitutive Schuldanerkenntnis

  • IN Verfahren.

    Der Ex-Ehemann der Schuldnerin hat für 5 Forderungen von 5 Gläubigern eine konstitutive Schuldanerkenntnis gegenüber der Schuldnerin abgegeben vor Insolvenzeröffnung.

    Inwiefern ist dies für den Insolvenzverwalter von Interesse?
    Eine Aktivamehrung ist aus diesem Sachverhalt nicht zu erwarten, aber eine Passivaverringerung. Folglich muss der IV den Ex-Ehemann zur Zahlung der Forderungen an die jeweiligen Gläubiger auffordern, sofern solche eine Forderung zu Tabelle anmelden. Er müsste sogar gegen den Ex-Ehemann ggf. gerichtlich vorgehen und auf Zahlung bestehen. Und das Ganze ohne eine Aussicht auf Massemehrung…

    Gibt’s da keinen einfacheren Weg für den IV,,,,Es geht ja auch darum, dass er sich haftbar macht, sofern er sich nicht um die mögliche Verringerung der Passiva einsetzt.

    Könnte er vielleicht den Ansrpruch der Schuldnerin aus der konstitutiven Schuldanerkenntnis an die jeweiligen Gläubiger abtreten,,?Wäre das die eleganteste Lösung?

  • Ich schieße mal aus der Hüfte:
    Im Insolvenzfall kann sich der Anspruch, die Befreiung von der Sicherheit verlangen zu können, in einen Zahlungsanspruch der Insolvenzmasse umwandeln. Dies wird zum Beispiel im Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25.08.2008, 9 U 34/08, mit Verweis auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs angesprochen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

    Einmal editiert, zuletzt von Gegs (29. August 2014 um 17:31)

  • Ich schieße mal aus der Hüfte:
    Im Insolvenzfall kann sich der Anspruch, die Befreiung von der Sicherheit verlangen zu können, in einen Zahlungsanspruch der Insolvenzmasse umwandeln. Dies wird zum Beispiel im Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25.08.2008, 9 U 34/08, mit Verweis auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs angesprochen.


    Für meinen Sachverhalt bedeutet das, dass ich den Ex-Ehemann der Schuldnerin sofort zur Zahlung an die Masse bitten muss, wenn einer der 5 Gläubiger etwas zu Tabelle anmeldet??

    Und diese Gläubiger haben kein Absonderungsrecht und bekommen lediglich eine Quote??Sprich die Tabelle kann jetzt schon mal die Forderungen der besagten 5 Gläubiger feststellen und nicht nur lediglich für den Ausfall.

    Wenn sich nun der Ehemann zur Zahlung weigert und das ganze nur noch gerichtlich gegen ihn durchsetzbar ist,,dann muss ich auch noch über PKH das ganze gerichtlich durchsetzen (keine Masse im Verfahren),,,Andernfalls mache ich mich gegen die Gläubiger haftbar oder?

    2 Mal editiert, zuletzt von fresh (30. August 2014 um 14:08)

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