Regress gg die Erben im vorl. Betreuungsverfahren

  • Hallo Forum,

    es wurde ein vorläufiges Betreuungsverfahren im Wege der einstweiligen Anordnung angeordnet. Es wurde ein Verfahrenspfleger bestellt, welcher nun seine Vergütung geltend macht. Die Betroffenen ist zwischenzeitlich verstorben, d.h. die vorläufige Betreuung ist nicht in eine endgültige Betreuung übergegangen.
    Kann für die aus der Staatskasse zu leistende Vergütung Regress gegen die Erben genommen werden, obwohl es "nur" eine vorläufige Betreuung ist? Nachlass besteht in Höhe von ca. 2.500,- Euro.
    Spielt es gar keine Rolle, dass es "nur" eine vorläufige Betreuung war?
    Danke für eure Hilfe!

  • In den "Vorbemerkungen 3.1" ist für Verfahrenspflegerkosten geregelt:

    In Betreuungssachen werden von dem Betroffenen Auslagen nur unter den in Vorbemerkung 1.1 Abs. 1 genannten Voraussetzungen erhoben. Satz 1 gilt nicht für die Auslagen 31015 (=Verfahrenspfleger)

    Weiterhin:

    31015 An den Verfahrenspfleger zu zahlende Beträge

    Die Beträge werden von dem Betroffenen nur nach Maßgabe des § 1836c BGB erhoben.

  • So sehe ich das auch.:daumenrau
    Allerdings würde mich interessieren , ob der Nachlass vor oder nach Beerdigungskosten in #1 angegeben wurde.
    Immerhin dürfte der Erbenschonbetrag von ( m.W. immer noch ) 2.314,00 EUR zu berücksichtigen sein.

  • Und ich dachte immer, Todefallkosten und Verbindlichkeiten des Erblassers (darunter fallen die Verfahrenspflegerkosten ja wohl) stehen sich gleich. Getreu dem Motto: Wenn noch was "über" ist, gewinnt der Schnellere.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Tja ; hier wird man gerne mal eines anderen belehrt.;)
    Der Erbe ist jedenfalls nicht gehalten , mit dem Schonbetrag die Bestattungskosten zu bestreiten.
    So ist wohl der Nachlassbegriff des § 102 II u. III SGB XII zu verstehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!