Ich habe es hier neuerdings mit jungen reichen Witwen zu tun.
Eine Schuldnerin bezieht Große Witwenrente, Versorungsbezüge aus einem früheren Beamtenverhältnis ihres Mannes und eigene Altersrente.
Die andere Schuldnerin erhält Große Witwenrente und geht nebenher arbeiten.
Zusammenrechnungsbeschlüsse liegen vor. Die Rentenkasse (1. Fall) bzw. der Arbeitgeber (2. Fall) zahlen brav die nach Abstimmung anfallenden Beträge.
Jetzt trudeln Aufforderungen der Finanzämter rein, dass an die quartalsweise zu entrichtenden Steuervorauszahlungen erinnert werde - die Renten fließen ja immer ohne Steuerabführung an die Damen. In den Steuerbescheiden werden dann Vorauszahlungen bestimmt.
Rein theoretisch und rechnerisch wären diese Vorauszahlungen ja bei der Berechnung der pfdb. Beträge zu berücksichtigen, wenn ich das richtig sehe. Sie mindern ja rein theoretisch betrachtet das pfdb. Einkommen. Falls ich völlig falsch liege, bitte bremsen.
Müssten die Schuldnerinnen nun Anträge auf entsprechende Anhebung der Pfändungsfreibeträge stellen oder müssten diese Vorauszahlungen gar aus der Masse gezahlt werden?