IK-Verfahren, pfd-bares Einkommen und Steuervorauszahlungen

  • Ich habe es hier neuerdings mit jungen reichen ;) Witwen zu tun.

    Eine Schuldnerin bezieht Große Witwenrente, Versorungsbezüge aus einem früheren Beamtenverhältnis ihres Mannes und eigene Altersrente.

    Die andere Schuldnerin erhält Große Witwenrente und geht nebenher arbeiten.

    Zusammenrechnungsbeschlüsse liegen vor. Die Rentenkasse (1. Fall) bzw. der Arbeitgeber (2. Fall) zahlen brav die nach Abstimmung anfallenden Beträge.

    Jetzt trudeln Aufforderungen der Finanzämter rein, dass an die quartalsweise zu entrichtenden Steuervorauszahlungen erinnert werde - die Renten fließen ja immer ohne Steuerabführung an die Damen. In den Steuerbescheiden werden dann Vorauszahlungen bestimmt.

    Rein theoretisch und rechnerisch wären diese Vorauszahlungen ja bei der Berechnung der pfdb. Beträge zu berücksichtigen, wenn ich das richtig sehe. Sie mindern ja rein theoretisch betrachtet das pfdb. Einkommen. Falls ich völlig falsch liege, bitte bremsen.

    Müssten die Schuldnerinnen nun Anträge auf entsprechende Anhebung der Pfändungsfreibeträge stellen oder müssten diese Vorauszahlungen gar aus der Masse gezahlt werden?

  • Da müssen die Damen selbst ran:

    Gelangt pfändbarer Arbeitslohn des Insolvenzschuldners als Neuerwerb zur Insolvenzmasse, liegt allein darin keine Verwaltung der Insolvenzmasse in anderer Weise i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, so dass die auf die Lohneinkünfte zu zahlende Einkommensteuer keine vorrangig zu befriedigende Masseverbindlichkeit ist.
    BFH, Urteil vom 24. 2. 2011 - VI R 21/10

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Entsprechend dürfen sich die Steuerbescheide auch nicht gegen die Masse richten....

    Ich hab in einer Sache eine Steuerberechnung mitgeteilt bekommen für das abgelaufene Jahr (Anmeldefrist war schon vorbei). Darin war dann auch die Vorauszahlung ausgewiesen für das laufende Jahr. Den Bescheid für die Schuldnerin hatte das FA "vergessen" bzw. behauptete gegenüber der Schuldnerin, dass ich den Bescheid bekommen hätte. :mad:

    In der anderen Sache hab ich nichts - bis auf jetzt eben die Erinnerung an die Vorauszahlungen.

  • nur müsste der Betrag, den die Schuldnerin für die Begleichung ihrer laufenden Steuerschuld benötigt, nach § 850e ZPO durch den TH zur Verfügung gestellt werden und nur der zusammengerechnete Restbetrag durch die Tabelle gerödelt werden.....

    Ist schon recht, den Antrag müssen die Damen aber eben selbst stellen. Das wollte ich ja wissen.

    Die Drittschuldner haben ja nun erstmal nur den Zusammenrechnungsbeschluss. Von den Steuervorauszahlungen hab ich leider erst jetzt erfahren, sonst hätte man das ja möglicherweise in einem Ritt erledigen und das bei der Zusammenrechnung gleich berücksichtigen können. So ist das halt, wenn man leider nur halbe Infos bekommt. Bei der nächsten reichen Witwe frage ich natürlich gleich nach, ob da noch was zu erwarten ist an Steuervorauszahlungen.

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