Erweiterung Sondernutzungsrecht

  • Hallo Forum,

    ich habe einen Kaufvertrag vorliegen, bei welchem Sondernutzungsrechte zugewiesen werden.

    Zuerst wird im Kaufvertrag bezeichnet, welche Sondernutzungsrechte mitverkauft sind (2 Gartenteilflächen) .

    Dann wird Aufgrund des Sondernutzungszuweisungsvorbehalts in der Teilungserklärung dem jeweiligen Eigentümer des vorliegenden WE zwei Teilfläche zugewiesen. In der Teilungserklärung wurde ein sehr große Fläche und eine etwas kleinere Fläche, von allen Eigentümer (bis auf den Teilenden) von der Nutzung aufschiebend bedingt ausgeschlossen. Er hat sich vorbehalten, die Gartenfläche ganz oder Teilweise zuzuordnen.

    Nun wird die kleine Fläche komplett und von der großen Fläche eine Teilfläche dieser WE-Einheit zugewiesen. Es wird bewilligt und beantragt diese Zuweisung in das GB einzutragen.
    Insoweit sehe ich noch keine Probleme, da die Zuweisung einer Teilfläche möglich ist.
    Jetzt wird jedoch direkt im Anschluss daran erklärt, dass der Veräußerer aufgrund der Änderungsvollmacht in den Kaufverträgen (stimmt) mit Zustimmung des Erwerbers das Sondernutzungsrecht an der kleinen Fläche erweitert. Die Fläche wird einfach etwas größer gemacht wie in der ursprünglichen Teilungserklärung. Dann bewilligt und beantragt der Veräußerer unter Zustimmung der Käufer und Vormerkungsberechtigten der KV die Eintragung der Erweiterung im GB.

    Ich bin mir nicht sicher aber ich denke hier muss auf jeden Fall eine Änderung zur Teilungserklärung gemacht werden. Oder reicht das schon so in dem Kaufvertrag? Auf jeden Fall fehlt die Zustimmung der dingl. Berechtigten.
    Ist es üblich, dass erst die ursprüngliche Zuweisung eingetragen wird und dann später die Erweiterung? Dann könnte nur der Antrag auf Eintragung der Erweiterung zurück genommen werden.
    Ich hoffe, dass ich mich bei dem Sachverhalt noch verständlich ausgedrückt habe und ihr mir helfen könnt.

  • Das ist eine Änderung der Teilungserklärung (auch wenns nicht explizit drübersteht). Die Zustimmung der übrigen AV-Berechtigten hast Du ja (lt. SV haben diese Vollmacht erteilt) und die Gläubiger der Käufer-Grundschulden (ausser des Käufers der Einheit die den Garten vergrößert bekommt) fehlen noch. Dann sehe ich eigentlich keine weiteren Probleme.

  • Vielen Dank für deine Hilfe.

    Ich bin nur verunsichert, da ich diese Art noch nie gesehen habe.
    Ich kenne es eigentlich nur so, dass die Zuweisung zwar im Kaufvertrag schon erfolgt aber der Eintragungsantrag erst mit Eigentumswechsel gestellt wird. Dann kann ja auch gleich die neue Fläche zur Eintragung beantragt werden, weil bis dahin alle Zustimmungen wohl vorliegen.
    Ich versteh noch nicht so recht, wieso hier erst die "alte" Zuweisung eingetragen werden soll.

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