Hallo !
Folgender Fall beschäftigt mich gerade :
Der Erblasser A ist verstorben und hat kein Testament hinterlassen.Nachdem bereits die Tochter die Erbschaft ausgeschlagen hat, liegt mir nun auch die Ausschlagung der Enkeltochter vor.Diese hat gleichzeitig auch die Erbschaft für ihre Tochter ausgeschlagen,die noch minderjährig ist.
Enkeltochter und Urenkelin des Erblassers leben in der Schweiz.Die Enkeltochter hat das alleinige Sorgerecht für ihre Tochter.
Brauche ich für die Ausschlagung eine familiengerichtliche Genehmigung ? Hat jemand eine Ahnung wie das in der Schweiz ist?