Wer trägt die Kosten der Vermächtniserfüllung ?

  • Einer Betreuten wurde ein Nießbrauchsrecht vermächtnisweise zugewandt, dieses wurde ins Grundbuch eingetragen.
    Die Erben sind der Meinung, die Betreute sollte für die Eintragungskosten/Notarkosten aufkommen.
    Ich habe hierzu nichts gefunden, meine aber, die Kosten hierfür wären aus dem Nachlass zu zahlen.
    Was meint ihr ?

  • Von der Grundkonstellation her bin ich der Meinung, dass der Nachlass diese Kosten zu tragen hat, wenn nichts anderes bestimmt ist. Der Vermächtnisnehmer hat den Verschaffungsanspruch nach § 2174 BGB und wer verschaffen muss, hat üblicherweise auch die Kosten dieser Verschaffung zu tragen.
    Ähnlich sehen das wohl auch Nieder/Kössinger, Handbuch der Testamentsgestaltung, § 9, Rn. 98, Müller-Christmann, Beck-OK zum BGB, Rn. 15 zu § 2174 BGB u.a.

    Lediglich die Kosten der Versendung eines Gegenstandes wären regulär wohl vom Vermächtnisnehmer zu tragen, da Erfüllungsort der Sitz des Erben ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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