Einer Betreuten wurde ein Nießbrauchsrecht vermächtnisweise zugewandt, dieses wurde ins Grundbuch eingetragen.
Die Erben sind der Meinung, die Betreute sollte für die Eintragungskosten/Notarkosten aufkommen.
Ich habe hierzu nichts gefunden, meine aber, die Kosten hierfür wären aus dem Nachlass zu zahlen.
Was meint ihr ?
Wer trägt die Kosten der Vermächtniserfüllung ?
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Von der Grundkonstellation her bin ich der Meinung, dass der Nachlass diese Kosten zu tragen hat, wenn nichts anderes bestimmt ist. Der Vermächtnisnehmer hat den Verschaffungsanspruch nach § 2174 BGB und wer verschaffen muss, hat üblicherweise auch die Kosten dieser Verschaffung zu tragen.
Ähnlich sehen das wohl auch Nieder/Kössinger, Handbuch der Testamentsgestaltung, § 9, Rn. 98, Müller-Christmann, Beck-OK zum BGB, Rn. 15 zu § 2174 BGB u.a.Lediglich die Kosten der Versendung eines Gegenstandes wären regulär wohl vom Vermächtnisnehmer zu tragen, da Erfüllungsort der Sitz des Erben ist.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
Der mit einem GrdstVermächtnis Beschwerte hat auch die Kosten der GrdstUmschreibung zu tragen (BGH NJW 63, 1601), vgl. auch Palandt Rn 9 zu § 2174 BGB. Somit muss für die Eintragung der Kosten des Nießbrauchrechtes das Gleiche gelten.
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Nichts, was wir nicht schon mal hatten.
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