Im vorliegenden Fall hat jetzt das Sozialamt beantragt, einen Ergänzungsbetreuer zur Geltendmachung des Pflichtteils gegenüber dem Vater zu bestellen.
Nach Palandt/Weidlich § 2317 Rn. 9 m.w.N. kann der Sozialfürsorgeträger den Pflichtteil aber selbst auf sich überleiten und geltend machen.
Besteht dann eigentlich noch ein Bedürftnis zur Bestellung eines Ergänzungsbetreuers ?
Weiteres Problem: Die Betreuer-Vergütungen für die letzten 3 Jahre sind vom Betreuten zurückzufordern, da er wegen des Pflichtteils jetzt vermögend ist. Wie mache ich das in der Praxis ? An wen schicke ich jetzt den Rückforderungsbeschluss ?