Hi!
Wie läuft das bei euch in der Praxis mit den Vermögensverzeichnissen i. R. d. Vermögensauskunft nach §§ 802c ZPO? Gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 VermVV ist vorgeschrieben, dass die Vermögensverzeichnisse "in einheitlich strukturierten Datensätzen" übermittelt werden. Wie sehen diese in der Praxis bei euch aus? Gibt es GVs, die lediglich handschriftlich ausgefüllte Vermögensverzeichnisse einscannen oder werden die bei euch alle am PC erstellt - und wenn ja: auch nur als pdf? Erfüllt eurer Meinung nach ein solches handschriftliches, eingescanntes Vermögensverzeichnis die Anforderungen?
Vielen Dank!