Betreuerausweise für ungültig erklären?

  • Einer unserer Berufsbetreuer ist schwer erkrankt und wird nun nach und nach aus den Betreuungen entlassen. Das Problem ist, dass er nicht mehr reagiert und niemand mehr wirklich Zugang zu ihm hat. Auch die Betreuungsstelle nicht. Die konnten mir nicht weiterhelfen. Ein Zwangsgeldverfahren zur Rückgabe der Betreuerausweise halte ich für fruchtlos und angesichts der Erkrankung auch für fragwürdig. Gibt es eine Möglichkeit Betreuerausweise öffentlich für ungültig erklären zu lassen? Es handelt sich ja um eine Urkunde. Oder würdet ihr stumpf das Zwangsgeldverfahren einmal durchführen? Ich habe eigentlich keine Lust einem schwer kranken Betreuer den Gerichtsvollzieher auf den Hals zu schicken. Da kommt doch nix bei raus.

    Habt ihr eine Idee?

  • Für den Ausweis nach § 290 FamFG gilt nichts anderes wie für die Bestellungsurkunde des § 1791 BGB.
    Wieso sollte es also einer "Ungültigkeitserklärung" bedürfen , wenn mit der Urkunde kein Rechtsschein ( wie beim Erbschein ) verbunden ist ?:confused:

    Das Risiko eines nicht mehr bestehenden Amtes des Betreuers trägt regelmäßig alleine der Rechtsverkehr wie eben z.B. der Vertrags"partner".

  • Gibt es eine Möglichkeit Betreuerausweise öffentlich für ungültig erklären zu lassen? Oder würdet ihr stumpf das Zwangsgeldverfahren einmal durchführen?

    Erkärt Ihr etwa auch verloren gegangene Betreuerausweise für ungültig oder kommt so etwas bei Euch nicht vor?

    Sicher kannst Du den Betreuer mit immer wieder kehrenden Zwangsgeldern maßregeln und diesselben auch vollstrecken. Ist nur die Frage, ob dem Betreuer nicht (schon) alles egal ist und sich denkt: nach mir die Sintflut!

    Bringt doch alles nix. Vergiß deshalb den Betreuerausweis und schau, dass der neue Betreuer ein ordentliches Anfangsvermögensverzeichnis hinbekommt und ggf. den alten Betreuer bei dessen Schlussrechnungslegung unterstützt. Auch hier werden vermutlich immer wieder kehrende Zwangsgelder nicht den gewünschten Erfolg haben.

    Den Fall der Schlussrechnungslegung des bisherigen Betreuers nach dessen Tod hatten wir hier ja schon abgehandelt. Es besteht keine Verpflichtung der Erben.

  • Stimmt, bei verloren gegangenen Ausweisen machen wir das natürlich auch nicht :daemlich
    Dann werde ich das nicht mehr weiter verfolgen, weil es wirklich nichts bringt. Bezüglich der Schluss-RL habe ich einmal angefordert, und dann dem neuen Betreuer mitgeteilt, dass eine Schluss-RL nicht zu erwarten ist und er prüfen muss, ob ggf. Regressansprüche o.ä. gegen den ehemaligen Betreuer aus der Vermögensverwaltung heraus bestehen.
    Danke für eure Hinweise :)

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