Studium abbrechen - Neues Beamtenverhältnis eingehen?

  • Huhu zusammen,
    Ich hab da mal eine Frage, ich habe festgestellt, dass das Studium nicht wirklich was für mich ist und bin nun am überlegen abzubrechen. Ja ich habe es lange versucht und ja ich bin mir sicher.

    Nun meine Frage, kann man sich trotzdem noch für einen anderen Beamtenberuf entscheiden? Im mittleren Dienst zb? Oder ist das nun grundsätzlich nicht mehr möglich?

    Wäre super wenn mir dabei jemand helfen könnte

  • Kann ich mich theoretisch auch schon parallel zum Studium bewerben? Sprich ich bewerbe mich, bis ich eine Zusage habe und breche dann erst ab? Oder wird direkt der Dienstherr informiert wenn ich mich anderweitig bewerbe?

  • Kommt sicher auch auf den Grund an, warum Rechtspfleger nichts für dich ist. Schaffst du das Studium nicht, wird dich auch keiner für ein anderes Beamtenstudium nehmen. Ist dir Rechtspfleger zu dröge, kann ich dir sagen, dass die anderen Beamtenlaufbahnen auch nicht jeden Tag Rock'n Roll sind.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Kann ich mich theoretisch auch schon parallel zum Studium bewerben? Sprich ich bewerbe mich, bis ich eine Zusage habe und breche dann erst ab? Oder wird direkt der Dienstherr informiert wenn ich mich anderweitig bewerbe?

    Du kannst dich schon jetzt bewerben, aber dein Dienstherr wird es sicher erfahren. Da wirst du vorher mit offenen Karten spielen müssen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • In meinem Jahrgang gab es Fälle in denen das OLG im Gespräch nach dem ersten Studienabschnitt einigen Anwärtern von sich aus den Weg in den mD vorgeschlagen hat. Also vielleicht einfach mal dort nachfragen :)

  • In meinem Jahrgang gab es Fälle in denen das OLG im Gespräch nach dem ersten Studienabschnitt einigen Anwärtern von sich aus den Weg in den mD vorgeschlagen hat. Also vielleicht einfach mal dort nachfragen :)

    ...was mich dann doch einigermaßen erstaunt: Zu meiner Zeit wurde Folgendes vom OLG vertreten: Ein Eintritt in den mD kommt schon deshalb nicht in Frage, weil man denen, die die schulischen Voraussetzungen für den mD mitbringen, als schulisch "Überqualifizierter" die Plätze wegnehmen würde. Mag sein, dass sich da inzwischen einiges geändert hat. :nixweiss:

  • ...was mich dann doch einigermaßen erstaunt: Zu meiner Zeit wurde Folgendes vom OLG vertreten: Ein Eintritt in den mD kommt schon deshalb nicht in Frage, weil man denen, die die schulischen Voraussetzungen für den mD mitbringen, als schulisch "Überqualifizierter" die Plätze wegnehmen würde. Mag sein, dass sich da inzwischen einiges geändert hat. :nixweiss:

    Heutzutage ist es eher so, dass man ohne Abitur oder Fachhochschulreife gar nicht mehr für den mittleren Dienst in Frage kommt. Soweit mir bekannt sind im letzten Jahrgang nur 2 Anwärter gewesen, die nicht das Abitur oder Fachhochschulreife hatten. Ähnliches gilt auch bei den Angestellten.

  • Dein jetziger Dienstherr wird auf jeden Fall von deiner Bewerbung erfahren. Schließlich gibt es auch über Anwärter eine Personalakte, die wird man bei der neuen Behörde einsehen wollen. Daher spiel mit offenen Karten und sag wie's ist.

    Ich war im Übrigen auch vor den Rechtspflegertagen bei einer Bundesbehörde im Anwärterverhältnis (mittlerer Dienst) und habe selbst um Entlassung gebeten mit der Begründung, dass der Beruf für mich nichts ist und ich mir nicht vorstellen kann den Rest meines Lebens in diesem Beruf arbeiten zu können. Ich wurde beim strukturierten Interview natürlich eindringlich gefragt warum, wieso, weshalb und habe das dann auch genau so begründet und nicht drum herum geredet. Zu 100% haben meine "Prüfer" meine Personalakte in den Händen gehabt, denn ich musste vor dem strukturierten eine Einwilligung unterzeichnen, dass man in meine Personalakte beim vorherigen Dienstherr Einsicht nehmen darf.

    Du solltest ehrlich sein, ist einfach eine Grundvoraussetzung im öffentlichen Dienst.

  • Du solltest ehrlich sein, ist einfach eine Grundvoraussetzung im öffentlichen Dienst.


    Zumal auch falsche Angaben zu einem Betrugsverfahren führen können. (Die Beamten, die in Berlin nach der Wiedervereinigung bei der Einstellung ihre MfS-Tätigkeit verleugnet haben, wurden mit einem Strafbefehl beglückt.)

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