Ich habe in einem Hinterlegungsverfahren mehrere Berechtigte. An die Stelle zweier Berechtigter (GmbH und Privatperson) ist jeweils derselbe Rechtanwalt als Insolvenzverwalter getreten. Geht das oder müsste ich eine "Ergänzungsverwalter" verlangen? Kann er als Verwalter von A die Freigabe zugunsten der GmbH erklären? Muss von Anfang an ein "Ergänzungsverwalter" bestellt werden oder erst zur Abgabe/Entgegennahme von Erklärungen? Bisher hat er nur als Insolvenzverwalter für die GmbH einen Antrag gestellt.
Wir sind kein Insolvenzgericht und meine nicht mehr existenten Kenntnisse kamen aus dem Konkursrecht, daher entschuldigt bitte die evtl. doofe Frage.