• Leider entscheidet die Rechtspflegerin, die eine Lebenserwartung von 130 Jahren für möglich hält:mad: und den ES nicht erteilt, da Sterbeurkunden vorgelegt werden sollen. Es ist leider unbekannt, wo sich die 130jährigen aufgehalten haben könnten...

    Nun ja, hätte ja sein können, dass die "neue" Lebenserwartung hier die Runde gemacht hat. Ich wollte mal den Hintergrund hierfür in Erfahrung bringen.

  • Wäre ich als Notar bzw. A'steller von so einem Quatsch betroffen, bestünde ich auf eine rechtmittelfähige Entscheidung und wartete dann ab, was eher eintritt: Die Entscheidung des Beschwerdegerichts oder das rechnerische Erreichen des 130. Lebensjahres des vorverstorbenen Verwandten.

  • Wäre ich als Notar bzw. A'steller von so einem Quatsch betroffen, bestünde ich auf eine rechtmittelfähige Entscheidung und wartete dann ab, was eher eintritt: Die Entscheidung des Beschwerdegerichts oder das rechnerische Erreichen des 130. Lebensjahres des vorverstorbenen Verwandten.


    Das Problem ist, dass man da je nach OLG nicht ganz sicher sein kann.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Von einer Kollegin wurde mir gesagt, dass auf einem Rechtspflegertreffen (sie weiß nicht wann und wo) entschieden wurde, zukünftig eine Lebensvermutung von 130 Jahren (!) anzunehmen.

    Ich frage mich, was auf so einem Rechtspflegertreffen denn so geraucht oder getrunken wird....

    Eine völlig unverhältnismäßige Auslegung der Regelung, dass offenkundige Tatsachen dem Gericht nicht nachgewiesen werden müssen (§ 291 ZPO) bzw. was als offenkundig angesehen wird.

    Ich halte das für eine grob falsche Ansicht.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
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  • Leider entscheidet die Rechtspflegerin, die eine Lebenserwartung von 130 Jahren für möglich hält:mad: und den ES nicht erteilt, da Sterbeurkunden vorgelegt werden sollen. Es ist leider unbekannt, wo sich die 130jährigen aufgehalten haben könnten... Nun ja, hätte ja sein können, dass die "neue" Lebenserwartung hier die Runde gemacht hat. Ich wollte mal den Hintergrund hierfür in Erfahrung bringen.

    Neben rechtsmittelfähiger Entscheidung bleibt natürlich auch noch die Möglichkeit der Anregung des Aufgebortsverfahrens zum Ausschluss eines Erben. Da der 130-Jährige sich sicher nicht meldet, bekommt man am Ende das was man haben möchte:cool:

  • Ich wäre, ungeachtet der völlig offenen OLG Entscheidung, ebenfalls für das Bestehen auf einer rechtsmittelfähigen Entscheidung durch den Rechtspfleger.

    Denn die Erfahrung zeigt (leider ?!), dass viele Kollegen plötzlich, anstatt ihre Meinung zu begründen, doch antragsgemäß entscheiden. Über die Gründe dafür ließe sich trefflich spekulieren...

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Wäre ich als Notar bzw. A'steller von so einem Quatsch betroffen, bestünde ich auf eine rechtmittelfähige Entscheidung und wartete dann ab, was eher eintritt: Die Entscheidung des Beschwerdegerichts oder das rechnerische Erreichen des 130. Lebensjahres des vorverstorbenen Verwandten.


    Es geht aber doch nicht um das Alter im Zeitpunkt der Entscheidung, sondern im Zeitpunkt des Erbfalls ! Abwarten wird daher nüscht bringen.

  • Wäre ich als Notar bzw. A'steller von so einem Quatsch betroffen, bestünde ich auf eine rechtmittelfähige Entscheidung und wartete dann ab, was eher eintritt: Die Entscheidung des Beschwerdegerichts oder das rechnerische Erreichen des 130. Lebensjahres des vorverstorbenen Verwandten.


    Es geht aber doch nicht um das Alter im Zeitpunkt der Entscheidung, sondern im Zeitpunkt des Erbfalls ! Abwarten wird daher nüscht bringen.

    Stimmt. Jetzt hast Du mir meinen ohnehin schon schlechten Witz ganz kaputtgemacht !

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