Hallo Mitstreiter,
kurz vor dem Wochenende hat sich bei uns infolge einer Besprechung folgendes Problem ergeben, zu dem ich gern mal eure Meinungen gehört hätte:
Vergütungsantrag gegen den vermögenden Betroffenen, gestellt durch einen Betreuungsverein; bestellter Betreuer hat u. a. Vermögenssorge übertragen erhalten
1. Wen hört ihr zum Vergütungsantrag an? Den Betroffenen und/oder den Betreuer?
2. Wem gebt ihr den Festsetzungsbeschluss bekannt? Nur dem Betroffenen oder nur dem Vereinsbetreuer oder beiden?
Wenn aus der Akte ersichtlich ist, dass eine sinnvolle Anhörung des Betroffenen nicht möglich ist, wäre letztlich ein Verfahrenspfleger zu bestellen. Könnte dieser entfallen, wenn stattdessen der Betreuer angehört wird?