Antrag auf Überweisungsbeschluss Forderung höher als im Pfändungsbeschluss

  • Hallo,

    ich mache Vollstreckung nur in Vertretung d.h. sehr selten... und hänge jetzt etwas.

    Im Februar ist ein Pfändungsbeschluss 720a ZPO ergangen.

    Jetzt beantragt der Gläubiger den Überweisungsbeschluss, § 835 ZPO.

    Allerdings ist die Forderung im Überweisungsbeschluss höher als im Pfändungsbeschluss. Dies ergibt sich zum einen aus den Zinsen der Hauptforderung von 100.000,00 Euro, die natürlich gewachsen sind und zum anderen aus rund 5.000 Euro (wovon 2.500 Euro lediglich ein GerichtsvollzieherVORSCHUSS sind) bisherige Vollstreckungskosten.

    Im Stöber bin ich bis jetzt nicht fündig geworden :( Aber ich würde tendenziell sagen, dass das mit den Zinsen ok ist, die sind ja auch fortlaufend gepfändet, aber das mit den 5.000,00 Euro Vollstreckungskosten würde ich jetzt nicht durchgehen lassen, da diese nicht gepfändet sind...

    Lieg ich da richtig?

  • Zinsen sehe ich auch so, wenn diese fortlaufend gepfändet wurden.
    An Vollstreckungskosten können nur die durch die Pfändung verursachen Kosten überwiesen werden, da diese bereits im Pfändungsausspruch enthalten sind, also z. B. die Vollstreckungsgebühr für die Pfändung und die Gerichtsvollzieherkosten.

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