Hallo,
ich habe hier folgenden Fall, den ich lösen muss:
Schuldner (alleinstehend, Wohnort Berlin), bezieht ALG2 (Regelsatz 391 EURO und KdU 424 EURO, wobei nicht die Gesamte Miete (570 EURO) der zu großen und zu teueren Wohnung vom Jobcenter anerkannt wird.
Das Jobcenter bringt jedoch sein Arbeitseinkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit des Schuldners in Anrechnnung, nämlich 780 brutto / 630 netto. Zusätzlich werden 15 EURO für KFZ Haftpflicht und 30 EURO für private Versicherungen angerechnet.
Die Rechnnung sieht also wie folgt aus:
Bedarf:
391+ 424 = 815 EURO
Einkommen: 630 EURO
anrechungsfrei: 100 EURO + 20 % von 680 EURO, also 100 EURO + 136 EURO = 236 EURO
ebenfalls anrechnungfrei 45 EURO f. Versicherungen
anrechnungsfähiges Einkommen: 630-236-45=349.
Anspruch ALG2: 815 EURO - 349 EURO= 466 EURO.
Der Schuldner ist gegenüber einem minderjährigen Kind (16 Jahre alt) unterhaltspflichtig, es existiert ein TItel des Familiengerichts über den Mindestunterhalt in Höhe von 334 € (hälftiges Kindergeld wurde hier schon in Abzug gebracht).
Der Gläubiger beantragt nun Zusammenrechnung der Einkommen, sodass der pfändungsfreie Anteil aus dem ALG2 entnommen werden soll. Er beantrgt Vollstreckung gem § 850d ZPO (laufender Unterhalt).
Er beantragt, dass dem Schuldner lediglich Regelsatz und KDU verbleiben müssen, also 815 € und das darüberliegende Einkommen gefpfändet werden kann.
Das wären dann aber 466 EURO ALG2 + 630 € Lohn = 1096 €.
1096- 815 = 281 €.
Geht das?
Danke für jede Hilfe!