Hallo zusammen,
kurze Frage:
Der Nachlasspfleger beantragt seine Vergütung.
Das Nachlassinsolvenzverfahren ist eröffnet.
Die Vergütung ist ja Masseverbindlichkeit (324 InsO)
Wer muss diese Forderung (Vergütung des NL-Pflegers) zum NL-Insolvenzverfahren anmelden?
NL-Pfleger selbst oder das NL-Gericht??
Vielen Dank im Voraus.