Klarstellender Vermerk Anstalt des öffentlichen Rechts

  • Hallo,

    mir liegt ein Antrag auf klarstellenden Klauselvermerk betreffend Urteil/KfB vor - es soll bei der Klägerin jeweils der Zusatz "AdöR" vermerkt werden.

    Firmierung deckt sich mit der Eintragung laut Handelsregister (Sp. 1a) und wird auch so im Rubrum der Titel aufgeführt - je ohne den Zusatz AdöR.

    Es handelt sich vorliegend um städtische Reinigungsbetriebe in B..., welche bereits vor Rechtshängigkeit die Rechtsform Anstalt d. öffentl. Rechts besaßen, sodass eine Änderung nicht eingetreten ist.

    Eine Rechtsgrundlage fällt mir hier nicht ein.

    Im Zöller (30. Aufl. § 727 Rn. 5) ist u.a. lediglich ein Fall der Umwandlung einer Körperschaft d. öffentl. Rechts in eine AG genannt.

    Zu meinem Sachverhalt habe ich keine Hinweise finden können.

    Besteht Anspruch auf Anbringung eines solchen ergänzenden Vermerks? :gruebel:

  • Ich führe es normalerweise auf, stehe damit aber ziemlich alleine bei uns. Dementsprechend scheint die Mehrzahl der Kollegen/innen nicht für notwendig zu halten. Wohl weil diese Parteien ziemlich eindeutig benannt sind, so dass die Gefahr von Verwechslungen oder Unklarheiten meist nicht aufkommt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Vielleicht will man ja eine Zwangshypothek beantragen. Fürs Grundbuch kann die Bezeichnung nie zu genau sein. ;)


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!