Hallo,
mir liegt ein Antrag auf klarstellenden Klauselvermerk betreffend Urteil/KfB vor - es soll bei der Klägerin jeweils der Zusatz "AdöR" vermerkt werden.
Firmierung deckt sich mit der Eintragung laut Handelsregister (Sp. 1a) und wird auch so im Rubrum der Titel aufgeführt - je ohne den Zusatz AdöR.
Es handelt sich vorliegend um städtische Reinigungsbetriebe in B..., welche bereits vor Rechtshängigkeit die Rechtsform Anstalt d. öffentl. Rechts besaßen, sodass eine Änderung nicht eingetreten ist.
Eine Rechtsgrundlage fällt mir hier nicht ein.
Im Zöller (30. Aufl. § 727 Rn. 5) ist u.a. lediglich ein Fall der Umwandlung einer Körperschaft d. öffentl. Rechts in eine AG genannt.
Zu meinem Sachverhalt habe ich keine Hinweise finden können.
Besteht Anspruch auf Anbringung eines solchen ergänzenden Vermerks?