Hallo zusammen,
ich hätte ein bis zwei Fragen hinsichtlich eines hinterlegten Betrages. Und zwar liegt folgender Fall vor:
Wir(Drittschuldner/Arbeitgeber) haben aus einer Pfändung einen Betrag von rund 5.000,00 € hinterlegen müssen. Diesen haben wir auf ein internes separates Konto gebucht. Im Laufe der Zeit wurde der Beschluss jedoch nicht aufgehoben, die Pfändung wird jedoch bald seine Erledigung finden, ungeachtet der ausstehenden Zahlung des hinterlegten Betrages an den Gläubiger. Nun hat der Schuldner bereits angefragt, was nun mit dem hinterlegten Betrag passiert, wenn die vorgenannte Pfändung erledigt ist und ob er ggfs. angefallene Zinsen geltend machen kann, mit der Begründung, dass er ja, wenn er diesen Betrag bei der Bank angelegt hätte, ebenso Zinsgewinne verzeichnet hätte. Wenn dies der Fall sein sollte, wie hoch ist der gängige Zinssatz?
Ein weiterer Knackpunkt ist, dass dem Schuldner weitere Pfändungen vorliegen. Ich würde im Normalfall die weiteren Gläubiger bedienen, aber mir stellt sich die Frage, ob denn wenn der Betrag durch das Gericht zu einem bestimmten Aktenzeichen hinterlegt werden sollte nicht auch direkt an den Schuldner gezahlt werden kann und die Hinterlegung als "zweckgebunden" anzusehen war.
Wo in der ZPO sind Antworten zu den o.g. "Problemen" zu finden?
Schon einmal vielen Dank euch allen:daumenrau