Vergütung Vereinsbetreuer

  • Eine langjährige Betreuung ist aufgehoben worden. Jetzt gehtes um die Vergütung der Vereinsbetreuerin für das letzte halbe Jahr. Der Betroffenehat vor kurzem geerbt, ist seit kurzem vermögend. Hier stehen noch Berichte aus,auch gab es weitere Probleme, mir geht es hier aber um die Vergütungsfrage.

    Ich frage mich, ob dem Verein überhaupt eine Vergütungzusteht, aus folgendem Grund:

    Die Vereinsbetreuer sind im anordnenden Beschluss namentlichgenannt, eine Ersatzbetreuerin ist ebenfalls namentlich genannt, nicht aber wiees häufig geschieht als "eine andere Person die für den Verein tätig ist"oder mit ähnlicher Formulierung. Es gab vielmehr eine Vereinsbetreuerin A undeine Ersatzbetreuerin die Vereinsbetreuerin B.
    Die Vereinsbetreuerin A hatte zuletzt Ärger mit dem Verein beidem sie beschäftigt war und war in dem maßgeblichen Zeitraum zunächst erkrankt unddanach freigestellt, bevor das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst wurde, waralso faktisch in den letzten Monaten nicht tätig geworden (daher auch dieProbleme mit der Berichterstattung).

    Der Verein stellt aber jetzt einen Vergütungsantrag fürdiesen Zeitraum. Frau A. hatte geschrieben, sie war nicht tätig bzw. konnte es nichtsein. Die Ersatzbetreuerin B wurde aufgefordert, zu vorzutragen, inwieweit sietätig geworden ist. Frau B schreibt, dass sie nicht tätig geworden ist. Der Vereinschreibt, dass für den Betroffenen das übliche veranlasst wurde (allgemeine Postbearbeitung,fällige Anträge stellen pp.). R

    eicht das um den Anspruch des Vereins auf Vergütungzu begründen?

  • Die pauschale Vergütung nach dem VBVG entsteht unabhängig davon, ob der Betreuer tätig geworden ist oder nicht. Es ist also vollkommen egal, ob der Betreuer in der Zeit krank oder auf Ibiza war oder vllt doch etwas getan hat.

  • :daumenrau
    Mischkalkulation und Pauschalierung...

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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