PKH aufheben - Differenzgebühren nicht gedeckt

  • Hallo,

    in meinem Fall wurde dem Kl. PKH mit Raten gewährt. Der Kläger unterliegt im Verfahren.
    Er hat die aus der Staatskasse verauslagten Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten durch Ratenzahlung beglichen. Es verbleibt sogar ein Betrg von ca. 50,00 €, der auf die Differenz zur Wahlanwaltsvergütung fällt. Nu hört der Kläger auf zu zahlen und es fehlen noch schlappe 70,00 € bis zur entgültigen Begleichung auch der Differenz zur Wahlanwaltsvergütung.

    Muss ich PKH jetzt wirklich aufheben?

  • Nee, er will nicht, warte wirklich schon seeehr lange. Gut, wollte nur noch mal sicher gehen. Dann wird jetzt aufgehoben. So.

    Wieder mal Vieeelen Daaaank

  • Wenn die VKH-Bewilligung aufgehoben wird, sind lediglich die VKH-Vergütung und die Gerichtskosten zum Soll zu stellen richtig?

    Bezüglich der Differenzvergütung bleibt dem RA ja noch das Kostenfestsetzungsverfahren über § 11 RVG.. :gruebel:

  • Es sei denn, es wäre Raten-VKH bewilligt worden und es wären schon so viele Raten gezahlt worden, dass ein Teil der Differenzvergütung abgedeckt und (anteilig) ausgezahlt wurde.

    Diesen Fall hab ich bislang noch nicht erlebt, daher: Ja, du hast Recht.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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