Hallo,
ich habe heute den "Mist-Akten-Tag"
Ich habe eine Akte geerbt, RSB bereits 2009 erteilt (Verfahren aus 2003). Gibt es eigentlich Fristen für den § 201 InsO im Hinblick auf Verjährung bzw. muss ich da vAw drauf schauen?
Es wurde versäumt den Schuldner über die v.b.u.H. zu belehren. Im Protokoll steht nur, dass Forderungen aus vor. begangener unerlaubter Handlung nicht angemeldet wurden.
Und nu? Die AG Duisburg, 26.07.2008 - 62 IN 36/02 die mir heute schon mal aus der Patsche geholfen hat, hilft mir leider nicht, da ich keinen Wiedereinsetzungsantrag habe. Und eine PT-Berichtigung scheidet auch aus, da ja § 175 II fehlt....
Bisher liegt mir nur der Antrag der Gläubigerin auf vollst. Tabelle vor.
Ideen habe ich leider keine mehr.
Liebe Grüße
nina