gemischte Schenkung ?

  • liegt hier eine gemischte Schenkung vor ? genehmigungsfähig ?

    altes sanierungsbedürftiges Reihenhaus der Betreuten soll veräussert werden.
    Wertschätzung sagt 70.000,- bis 80.000,- €
    Der Betreuten ist alles egal (schwer depressiv), sie wurde als Neffe noch nicht mit geboten hatte, persönlich von mir angehört, ein adäquates Gespräch war nicht möglich.
    Objekt wurde noch nicht über Makler, Anzeige etc. ausgeschrieben, aber Zeit drängt, da Dach absolut baufällig, sowie weitere Sanierungen vor dem Winter zu erledigen wären.

    Es gibt zwei Kaufinteressenten:
    A (Nachbar) bietet 75.000,- €
    B (Neffe) bietet 70.000,- € und begründet: das Haus soll in der Familie bleiben, das sei auch der Wille der Betreuten (gewesen ?)

    Betreuer veräussert an Neffen für 70.000,- €, Kaufvertrag liegt zur Genehmigung vor.
    Tante (Mutter des Neffen ist Betreuerin für Gesundheitssorge und unterstützt das Vorgehen)

    Wie seht ihr das ?

  • Warum denn gleich zurückweisen? Gebt dem Neffen doch noch vorher kurz die Chance, sein Gebot dem Wert anzupassen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Meine Antwort war vielleicht etwas missverständlich.
    Natürlich sollte man versuchen beim Neffen etwas mehr herauszukitzeln:D Blöd ist halt, das Vertrag bereits beurkundet wurde.
    Und wie gesagt: Eine Emntscheidung kann erst nach Bestellung V´pfleger + Gutachten getroffen werden.

  • Dass ein Haus/Grundstück innerhalb der Familie bleiben soll, halte ich für einen durchaus häufigen und gängigen Wunsch in Deutschland. Blöd nur, dass noch ein zweites Angebot bekannt ist. Zur Frage, was der Betroffenen nur wichtiger ist (5000 Euro mehr oder Haus innerhalb der Familie belassen), würde ich einen Verfahrenspfleger bestellen.

    Wer hat denn die Wertschätzung abgegeben? Ist die realistisch?

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Ich seh da kein Problem, wenn die Veräußerung für 70 TEUR genehmigungsfähig ist, dann wird genehmigt.
    Den Ärger mit dem Nachbarn hat dann der Betreuer und der Neffe.

    Wenn hier mehrere Leute behaupten, der Betreuten wäre es recht, dass das Ding in der Familie bleibt, darf man das ruhig glauben, schreibt man halt dann in die Begründung mit rein, man muss sich ja bei der Begründung nicht auf ausschließlich finanzielle Aspekte stützen.

    Solange die 70 TEUR grdsl. in Ordnung gehen und lt. SV ist das hier wohl der Fall wüsste ich keinen Grund die Genehmigung zu versagen.


    Das gibt's ja öfter, dass man den Hauskäufer auch nach Sympatieaspekten auswählt, oder dass der Käufer der ein wenig weniger zahlen würde evtl. dafür nachweislich liquide ist,...

  • Wenn hier mehrere Leute behaupten, der Betreuten wäre es recht, dass das Ding in der Familie bleibt, darf man das ruhig glauben, schreibt man halt dann in die Begründung mit rein, man muss sich ja bei der Begründung nicht auf ausschließlich finanzielle Aspekte stützen.

    Kann ich in der Sachverhaltsdarstellung nicht erkennen.
    Und dass die Mutter ihren Sohn (den Käufer) unterstützt, ist auch nicht ungewöhnlich.B
    ei Verwandtschaftskäufen bin ich sehr vorsichtig und würde mich auf eine Schätzung (also kein Gutachten) nicht verlassen. Hier habe ich schon oft Gefälligkeitsdienste, also eine Schätzung im Sinne des Auftraggebers (hier vielleicht die Betreuerin = Mutter des Neffen), erlebt.

  • Wenn hier mehrere Leute behaupten, der Betreuten wäre es recht, dass das Ding in der Familie bleibt, darf man das ruhig glauben, schreibt man halt dann in die Begründung mit rein, man muss sich ja bei der Begründung nicht auf ausschließlich finanzielle Aspekte stützen.

    Kann ich in der Sachverhaltsdarstellung nicht erkennen.
    Und dass die Mutter ihren Sohn (den Käufer) unterstützt, ist auch nicht ungewöhnlich.B
    ei Verwandtschaftskäufen bin ich sehr vorsichtig und würde mich auf eine Schätzung (also kein Gutachten) nicht verlassen. Hier habe ich schon oft Gefälligkeitsdienste, also eine Schätzung im Sinne des Auftraggebers (hier vielleicht die Betreuerin = Mutter des Neffen), erlebt.

    Es handelt sich um die Wertschätzung (einseitiges Schreiben) einer Bank im Auftrage des Vermögensbetreuers (= neutraler Berufsbetreuer). Darüberhinaus liegt mir auch noch ein exposé aus Mai diesen Jahres vor, da im Frühjahr noch angedacht war, dass Objekt über diese Bank auch zum Verkauf anzubieten.

  • Hier habe ich schon oft Gefälligkeitsdienste, also eine Schätzung im Sinne des Auftraggebers (hier vielleicht die Betreuerin = Mutter des Neffen), erlebt.

    Deshalb wird hier -ohne Ausnahme- der Gutachtenauftrag stets vom Gericht an einen vom Gericht ausgewählten Sachverständigen erteilt. Dann kann man -in der Regel- "Gefälligkeitsdienste" ausschließen.

  • Ich habe schon oft Gutachten von Banken oder Maklern anerkannt, einfach weil die den Markt am besten kennen. Ein Verkehrswertgutachten hat den Nachteil, dass es sich in Bezug auf den Preis nur an den Verkäufen der Vorjahre orientieren kann.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Ich habe schon oft Gutachten von Banken oder Maklern anerkannt, einfach weil die den Markt am besten kennen. Ein Verkehrswertgutachten hat den Nachteil, dass es sich in Bezug auf den Preis nur an den Verkäufen der Vorjahre orientieren kann.

    Schon mal was von Sach- und Ertragswertfeststellung gehört? Nach deiner Aussage glaube ich das eher nicht. Professionelle Gutachten orientieren sich nicht (nur) an den Verkaufspreisen der Vorjahre. Das Tun die Gutachten von Banken (mit Immobilienabteilungen) und Maklern, die du anerkennst. Wie man richtige Gutachten schreibt ist ein Thema, das buchfüllend ist. Probier's mal in Amazon, du wirst staunen.

  • Könnten wir zum Thema zurück?

    Gibts irgendwas, was hawkind den Überlegungen von #5-#7 entgegenstellen würde?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Dass ein Haus/Grundstück innerhalb der Familie bleiben soll, halte ich für einen durchaus häufigen und gängigen Wunsch in Deutschland. Blöd nur, dass noch ein zweites Angebot bekannt ist. Zur Frage, was der Betroffenen nur wichtiger ist (5000 Euro mehr oder Haus innerhalb der Familie belassen), würde ich einen Verfahrenspfleger bestellen.


    Das sehe ich auch so.

    Der Fall ist mancher Hinsicht bemerkenswert:

    Ich habe es noch nie erlebt, dass Angebote von Interessenten zur Akte gelangen. Normalerweise kennt und erfährt man die vom Betreuer abgelehnten Angebote nicht, sondern nur den Betrag des von den Käufern im notariellen Vertrag Gebotenen.

    Auch ist es hier noch nie vorgekommen, dass ein Gutachter den Wert mit x bis y Euro angibt. Hiesige Gutachter kommen immer zu einem bestimmten Wert.


    Bezogen auf den Ausgangsfall müssen sich schon handfeste Gründe ermitteln lassen, damit dem Betreuer der Verkauf an den Interessenten gestattet werden kann, der 5.000,- Euro weniger bietet.

    Grundsätzlich liegt es im mutmaßlichen Interesse des Betroffenen bei der Grundstücksveräußerung möglichst viel an Erlös zu erzielen.

  • mittlerweile ist die Sache für mich jetzt erledigt (zähneknirschend im Sinne des Neffen).
    Der Nachbar hat kein Beschwerderecht. Der Betreuer hat seine Entscheidung mir auf Wunsch nochmals schriftlich begründet. Er hatte die Betreute nochmal besucht. Sie schien besser drauf zu sein als bei meinem Besuch.
    Danke für Eure Antworten.

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