Hallo alle beisammen,
mein Titel lässt vermuten, ich hätte sie nicht mehr alle das stimmt zum Teil auch, ich habe nämlich nicht alle Informationen
Ich habe folgendes Problem. Ich habe vor ner ganzen Zeit ganz gewöhnlich einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Wir haben bis heute keinen Beschluss darüber erhalten (nach § 104 ZPO). Mein Chef kam gerade auf die glorreiche Idee, man könne doch auch die Geschäftsgebühr in den Antrag einbauen. Und damit meint er nicht die Anrechnung auf die Verfahrensgebühr, sondern auch die Gebühr als solche.
Das Internet lässt mich diesbezüglich aber etwas alt aussehen. Ich finde nichts darüber, ob es tatsächlich rechtens ist, dieses zu machen.
Kennt da zufällig wer aussagekräftige Literatur und kann mir weiterhelfen?
Wäre euch sehr verbunden. Vielen Dank im Voraus für eure Mühen